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13.02.2024

Rechtzeitige Beantragung von Personalausweisen und Reisepässen

Vor Beginn der Urlaubs- und Reisezeit sollten die erforderlichen Ausweispapiere überprüft werden. Personalausweise und Reisepässe werden nicht verlängert.

Zur Beantragung eines neuen Personalausweises bzw. Reisepasses ist es erforderlich, dass die Antragstellerin bzw. der Antragsteller persönlich im Bürgerbüro der Gemeindeverwaltung, Zimmer 4, 5 oder 6, erscheint, um den entsprechenden Antrag zu stellen.

Folgende Unterlagen sind mitzubringen:

  • die Geburts- bzw. Ehe-/Heiratsurkunde oder Stammbuch (von Neubürgern bzw. Personen, denen zum ersten Mal ein Personaldokument von der Gemeinde Holle ausgestellt wird)
  • ein akuelles Passbild (nach biometrischen Anforderungen)
  • der alte Personalausweis oder Reisepass

Die entsprechende Gebühr ist bei Antragstellung zu zahlen

Da die Personalausweise und Reisepässe von der Bundesdruckerei in Berlin angefertigt werden, muss mit einer Bearbeitungszeit von etwa drei bis vier Wochen gerechnet werden. Wird ein Dokument schneller gebraucht, kann ein vorläufiger Personalausweis oder ein Express-Reisepass beantragt werden.

Personaldokumente für Kinder

Kinder benötigen für Reisen ins Ausland einen Reisepass oder einen Personalausweis, und zwar in jedem Alter.

Kinderreisepässe werden seit dem 01.01.2024 nicht mehr ausgestellt bzw. verlängert. Alle bis dahin ausgestellten, noch gültigen Kinderreisepässe behalten bis zum Ablaufdatum ihre Gültigkeit.

Für Reisen in die EU-Staaten oder im Schengen-Raum können Kinder einen Personalausweis erhalten. Für alle Länder kann ein Reisepass ausgestellt werden. Die Dokumente für Kinder sind sechs Jahre gültig.

Bitte beachten Sie, dass sich das Gesichtsbild, insbesondere von Säuglingen und Kleinstkindern, innerhalb kurzer Zeit stark verändern kann, so dass eine Identifizierung mit dem ursprünglichen Ausweisdokument teilweise auch schon deutlich vor Erreichen des aufgedruckten Gültigkeitsendes nicht mehr möglich ist und das Ausweisdokument vorzeitig ungültig geworden ist. In diesem Fall beantragen Sie bitte rechtzeitig vor Reiseantritt ein neues Dokument.

Es ist erforderlich, dass der Antrag für Personaldokumente für Kinder von beiden Erziehungsberechtigten unterschrieben wird. Diese Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten erhalten Sie im Bürgerbüro der Gemeinde Holle oder hier als Download. Bitte bringen Sie die dort aufgeführten Unterlagen und Ihr Kind zur Antragstellung mit. Bei Anwesenheit von beiden Erziehungsberechtigten ist das Formular nicht unbedingt notwendig.

Ausführliche Informationen zu den Personaldokumenten erhalten Sie bei Ihrer Passbehörde sowie im Internet beim Bundesministerum des Innern und Heimat sowie unter www.personalausweisportal.de.