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10.01.2024

Verkündung der Haushaltssatzung 2024

Die vorstehende Haushaltssatzung der Gemeinde Holle für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit verkündet.

Die nach den §§ 119 Abs. 4 und 120 Abs. 2 NKomVG erforderlichen Genehmigungen sind durch den Landkreis Hildesheim am 04.01.2024 unter Az.: (910) 15-14-10 erteilt worden.

Der Haushaltsplan liegt nach § 114 Abs. 2 Satz 3 NKomVG vom 11.01.2024 bis 22.01.2024 zur Einsichtnahme während der Sprechzeiten in der Gemeindeverwaltung Holle, Am Thie 1, 31188 Holle öffentlich aus. 

Nachfolgend finden Sie den Haushaltsplan der Gemeinde Holle für das Haushaltsjahr 2024.