Elektronische Wohnsitzanmeldung (eWA) jetzt auch in der Gemeinde Holle möglich
Wenn eine neue Wohnung bezogen wird, müssen sich Bürgerinnen und Bürger gemäß des Bundesmeldegesetzes innerhalb von zwei Wochen nach Einzug bei der zuständigen Meldebehörde am neuen Wohnort an- bzw. ummelden.
Die Anmeldung bzw. Ummeldung (innerhalb der Gemeinde) erfolgt persönlich durch die meldepflichtige Person. Bei Ehegatten, eingetragenen Lebenspartnern und minderjährigen Kindern mit denselben Zuzugsdaten (Zuzugsdatum sowie frühere und derzeitige Wohnungen) genügt die Anmeldung durch eine der meldepflichtigen Personen. Bei der Anmeldung sind Personaldokumente sowie eine Wohnungsgeberbestätigung vorzulegen.
Jetzt bietet die Gemeinde Holle als neuen Online-Service die elektronische Wohnsitzanmeldung (eWA) an, um seinen Hauptwohnsitz an- bzw. umzumelden.
Nutzen können diesen Dienst volljährige deutsche Staatsangehörige mit dem Online-Ausweis oder volljährige EU-Staatsangehörige mit der eID-Karte. Benötigt wird ein Zugang der BundID oder ein anderes Nutzerkonto, wie beispielsweise Gemeinsam-Online. Außerdem ein Kartenlesegerät oder ein geeignetes Smartphone mit der AusweisApp.
Alle weiteren detaillierten Informationen finden Sie hier:
Einen neuen Wohnsitz anmelden - Dienst Einstiegsseite - Serviceportal Gemeinsam-Online