Beschluss über die Jahresrechnung 2022 sowie die Entlastung des Bürgermeisters
Der Rat der Gemeinde Holle hat in seiner Sitzung am 24.09.2026 beschlossen:
Der vom Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Hildesheim geprüfte Jahresabschluss der Gemeinde Holle für das Haushaltsjahr 2022 wird gemäß § 129 i.V.m. § 58 Abs. 1 Nds. Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) beschlossen.
Der im Jahresergebnis 2022 erzielte Überschuss in Höhe von 743.990,98 € wird der Überschussücklage zugeführt.
Dem Bürgermeister wird gemäß § 129 NKomVG die uneingeschränkte Entlastung für den Jahresabschluss 2022 erteilt.
Die Jahresrechnung mit dem Rechenschaftsbericht sowie auch der Prüfungsbericht des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Hildesheim liegen gemäß § 129 Abs. 2 NKomVG i.V.m. § 156 Abs. 4 NKomVG in der Zeit vom 01.10. – 12.10.2026 während der Öffnungszeiten im Rathaus der Gemeinde Holle, Am Thie 1, 31188 Holle, Zimmer 14, zur Einsichtnahme öffentlich aus.