Bekanntmachung über die Neuverpachtung Glashaus Derneburg ab dem 01.01.2027
Die Gemeinde Holle ist Eigentümerin des Gewächshauses der früheren Schlossgärtnerei Derneburg. Der Gewächshauskomplex gliedert sich auf in die Einzelbereiche Ausstellungsraum, Atelierbereich mit Abstellraum sowie Cafeteria mit Küche, Sanitärräumen und einer Freifläche.
Der Verwaltungsausschuss hat die Nutzungsplanung durch Vorlage eines anschaulich ausgearbeiteten Konzeptes als Hauptkriterium der Neuverpachtung festgelegt. Aus diesem Grund ist mit dem Angebot ein konkretes Konzept zur Nutzung des Glashauses einschließlich der monatlichen Pachtzahlung vorzulegen.
Zur Verpachtung vorgesehen ist der Bereich der Cafeteria nebst Küche, die Sanitärräume (zur gemeinsamen Nutzung) und die Freifläche. Des Weiteren überlässt die Gemeinde dem Pächter die teilweise Nutzung des Ausstellungsraumes sowie des Atelier-bereiches nebst Abstellraum, wenn keine gemeindlichen sowie kulturellen Veranstaltungen stattfinden.
Vollständige Nutzungskonzepte sind bis zum 30.11.2026 bei der Gemeinde Holle, z. Hd. Frau Fischer, Am Thie 1, 31188 Holle, einzureichen.
Tel.: 05062 / 9084 222, E-Mail: fischer@holle.de
Eine endgültige Entscheidung über die Wertung der Angebote und der tatsächlichen Verpachtung bleibt dem Verwaltungsausschuss der Gemeinde Holle vorbehalten. Es besteht somit kein Rechtsanspruch auf Annahme des Pachtangebots. Die Gemeinde behält sich eine erneute Ausschreibung vor.
Bei Fragen steht Ihnen Frau Fischer gerne zur Verfügung.
Holle, den 31. August 2026
Falk-Olaf Hoppe
Bürgermeister