Seiteninhalt
 
06.04.2020

Betretungsverbot für bestimmte öffentliche Orte verlängert

Der Landkreis Hildesheim hat jetzt auf fachaufsichtliche Weisung des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung die erste Allgemeinverfügung zum Verbot des Betretens öffentlicher Plätze erlassen und heute im Amtsblatt veröffentlicht.

Im Gebiet der Stadt Bockenem wird das Betreten der öffentlichen Parkfläche an der B 243 beim Restaurant Am Weinberg verboten. Diese Allgemeinverfügung gilt ab sofort bis einschließlich Mittwoch, den 06.05.2020. Eine Verlängerung ist möglich.