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14.07.2013

Hochwasserschäden 2013 - Soforthilfe der Landesregierung

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(Holle) Zur Behebung dringender Notfälle, die durch das Hochwasser im Jahr 2013 entstanden sind, stellt das Land Niedersachsen Soforthilfemittel zur Verfügung. Die Soforthilfe hat nicht das Ziel, die durch das Hochwasser entstandenen Schäden zu ersetzen, sondern betroffenen Personen zu helfen akute Notlagen zu überbrücken.

Die zur Verfügung stehenden Mittel in Höhe von insgesamt bis zu 20 Millionen Euro werden als unbürokratische Billigkeitsleistung ausgezahlt. Die Gewährung der Billigkeitsleistung soll schnell, verfahrensmäßig einfach und effektiv erfolgen.

Eine Billigkeitsleistung für Einzelpersonen und Familien kann erfolgen

•    bei akuter Unterbringungsnot oder drohender oder bereits eingetretener Obdachlosigkeit oder
•    den Betroffenen das Notwendigste an Unterkunft, Ausstattung, Kleidung oder Mobiliar zu gewährleisten, unabhängig von etwaigen Leistungen des zuständigen Trägers der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem Sozialgesetzbuch.

Da es der ausdrückliche Wunsch der Landesregierung ist neben den Opfern des Elbehochwassers auch die betroffene Bevölkerung der Hochwasser u. a. im Bereich der Leine und ihrer Nebenflüsse mit einzubeziehen, sind auch die betroffenen Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde Holle grundsätzlich antragsberechtigt.

Nähere Informationen zum Antragsverfahren befinden sich im Internet unter der Adresse

http://buergerservice.niedersachsen.de/portal/?SOURCE=PstList&PSTID=306241882

oder können bei der Gemeindeverwaltung Holle erfragt werden.

Bürgermeister
Huchthausen