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Qualitätsprüferinnen/Qualitätsprüfer nach Wirtschaftsprüferordnung Registrierung
[Nr.99132021019000 ]

Volltext

Die Qualitätskontrolle wird durch bei der zuständigen Stelle registrierte Wirtschaftsprüferinnen oder Wirtschaftsprüfer in eigener Praxis oder Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, sogenannte Prüfer für Qualitätskontrolle, durchgeführt.

Teaser

Die Qualitätskontrolle wird durch registrierte Wirtschaftsprüferinnen oder Wirtschaftsprüfer in eigener Praxis oder Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, sogenannte Prüfer für Qualitätskontrolle, durchgeführt.

Ansprechpunkt

Die Zuständigkeit liegt bei der Wirtschaftsprüferkammer (WPK).

Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.

Zuständige Stelle

Wirtschaftsprüferkammer (WPK)

Voraussetzungen

Formulare

Der Antrag auf Zulassung zur Prüfung ist in schriftlicher Form an die zuständige Stelle zu richten.

Erforderliche Unterlagen

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Kosten

Es fallen Gebühren nach der Gebührenordnung der Wirtschaftsprüferkammer an.

Frist

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Bearbeitungsdauer

  • 3 Monat(e)
    • § 4b Wirtschaftsprüferordnung (WPO)

Verfahrensablauf

nicht angegeben

Hinweise (Besonderheiten)

nicht angegeben

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

nicht angegeben

Urheber

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 13.09.2018
Fachlich freigegeben durch:

Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr