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Ersatzbestimmung für ein Mitglied des Gemeinderates der Gemeinde Holle

Herr Falk-Olaf Hoppe, 31188 Holle ist mit Ablauf des 23.09.2026 als Vertreter der Christlich Demokratischen Union Deutschlands in Niedersachsen (CDU) aus dem Gemeinderat der Gemeinde Holle durch Annahme der Wahl als Hauptverwaltungsbeamter ausgeschieden.

Aufgrund des § 38 des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes (NKWG) wird festgestellt, dass Frau Kerstin Ihlow, 31188 Holle, als Ersatzperson der CDU in den Gemeinderat nachrückt.


Gegen diese Entscheidung kann innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe

Einspruch erhoben werden. Der Einspruch ist zu begründen. Einspruchsberechtigt ist die von der Feststellung betroffene Person.

Der Einspruch ist bei dem

Gemeindewahlleiter der Gemeinde Holle, Am Thie 1, 31188 Holle


schriftlich einzureichen.

Holle, 07.10.2026

Sibilis

Gemeindewahlleiter