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Planfeststellungsverfahren für den Neubau eines Hochwasserrückhaltebeckens östlich von Bornhausen

Bekanntmachung im Planfeststellungsverfahren für den Neubau eines Hochwasserrückhaltebeckens östlich von Bornhausen im Landkreis Goslar (Antrag des Ausbauverbandes Nette vom 13.03.2023)

Der in dem Planfeststellungsverfahren anzuberaumende Erörterungstermin wird durch eine Online-Konsultation gemäß § 5 Abs. 2 und 4 des Planungssicherstellungsgesetzes (PlanSiG) ersetzt.

Die Durchführung der ersatzweisen Online-Konsultation wird hiermit gemäß §§ 5 Abs. 3 S. 2 PlanSiG i. V. m. 73 Abs. 6 S. 2 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) und § 2 Abs. 1 PlanSiG bekannt gemacht.

Wesentliches Ziel der Online-Konsultation ist es, die rechtzeitig erhobenen Einwendungen, die rechtzeitig abgegebenen Stellungnahmen von Vereinigungen nach § 73 Abs. 4 S. 5 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) sowie die Stellungnahmen der Behörden zu dem o. g. Plan zu erörtern.

Bei der Online-Konsultation tritt an die Stelle der mündlichen Erörterung die Gelegenheit, sich schriftlich zu den bereitgestellten Unterlagen zu äußern. Zu den Unterlagen gehören insbesondere eine tabellarische Darstellung der eingegangenen Stellungnahmen und Einwendungen und der diesbezüglichen Erwiderungen der Trägerin des Vorhabens sowie eine Darstellung des bisherigen Verfahrensablaufs.

Die Behörden, der Träger des Vorhabens und diejenigen, die Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben, werden von der Online-Konsultation individuell benachrichtigt. Für die Online-Konsultation werden den zur Teilnahme Berechtigten die sonst im Erörterungstermin zu behandelnden Informationen ab dem 15.11.2023 über eine Internetseite des Niedersächsischen Landesbetriebs für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) zugänglich gemacht. Ihnen wird Gelegenheit gegeben, sich bis zum 28.11.2023 (einschließlich) schriftlich oder elektronisch beim NLWKN – Direktion, Dienstgebäude Braunschweig, Rudolf-Steiner-Str. 5, 38120 Braunschweig; E-Mail-Adresse: GB6-BS-Poststelle@nlwkn.niedersachsen.de zu äußern (§ 5 Abs. 4 S. 1 und 2 PlanSiG).

Betroffene, die sich bisher nicht am Verfahren beteiligt haben, sind ebenfalls zur Teilnahme an der Online-Konsultation berechtigt und können beim NLWKN – Direktion, Dienstgebäude Braunschweig, Rudolf-Steiner-Str. 5, 38120 Braunschweig; E-Mail-Adresse: GB6-BS-Poststelle@nlwkn.niedersachsen.de ab sofort bis zum Ende der Äußerungsfrist schriftlich (über die o. g. Adresse) oder per E-Mail den Zugang zur Online-Konsultation anfordern.

Hinweise:

  1. Die Regelungen über die Online-Konsultation lassen den bereits eingetretenen Ausschluss von Einwendungen unberührt (§ 5 Abs. 4 S. 4 PlanSiG).
  2. Die Teilnahme an der Online-Konsultation ist nicht verpflichtend. Bei Nichtteilnahme eines Beteiligten am Online-Konsultationsverfahren bleiben fristgerecht eingegangene Einwendungen und Stellungnahmen in vollem Umfang bestehen. Eine Wiederholung der bereits vorgebrachten Argumente in der Online-Konsultation ist daher nicht erforderlich. 
  3. Kosten, die durch die Teilnahme an der Online-Konsultation oder durch Vertreterbestellung entstehen, können nicht erstattet werden.
  4. Mit dem Abschluss der Online-Konsultation ist das Anhörungsverfahren beendet.
  5. Diese Bekanntmachung kann auch auf der Internetseite des NLWKN unter https://www.nlwkn.niedersachsen.de und dort unter dem Pfad „Wasserwirtschaft > Zulassungsverfahren > Talsperren und andere Stauanlagen > Bornhausen“, im zentralen UVP-Portal des Landes Niedersachsen unter https://uvp.niedersachsen.de/ sowie auf den Internetseiten der Stadt Seesen unter „Bürger“ > „Bauen und Wohnen“ > „Hochwasserschutz“, der Stadt Bockenem unter www.bockenem.de und der Gemeinde Holle unter www.holle.de/Bekanntmachungen eingesehen werden. Auf die Veröffentlichung dieser Bekanntmachung in der Seesener Tageszeitung „Beobachter“, im Aushangkasten im Rathaus der Stadt Bockenem und in der Zeitung „Holler Nachrichten“ wird hingewiesen.

Für die Durchführung dieses Planfeststellungsverfahrens werden personenbezogene Daten verarbeitet (Art. 6 Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit § 3 Niedersächsisches Datenschutzgesetz). Verantwortlich für die Verarbeitung ist der NLWKN – Direktion – (Adressdaten siehe oben unter Nr. 2). Weitere Informationen über die Verarbeitung Ihrer Daten, Ihre Ansprechpartner in Datenschutzfragen und Ihre Rechte bei der Verarbeitung Ihrer Daten entnehmen Sie bitte dem Datenschutzinformationsschreiben. Dieses Informationsschreiben finden Sie im Internet unter http://www.nlwkn.de und dort über den Pfad „Datenschutz > Erklärung gemäß Art. 13 und 14 Datenschutzgrundverordnung im Rahmen von wasserrechtlichen Zulassungsverfahren“. Das Schreiben ist auch hier abrufbar. Alternativ können Sie dieses Informationsschreiben auch vom NLWKN unter der oben angegebenen Postanschrift erhalten.