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Umsatzsteuerheft beantragen
[Nr.99102045012000 ]

Volltext

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Unternehmer, die ihre Waren in Deutschland auf Märkten, auf öffentlichen Straßen oder von Haus zu Haus verkaufen, also ein sogenanntes Reisegewerbe (ambulantes Gewerbe) nach § 22 Abs. 5 Umsatzsteuergesetz betreiben, sind verpflichtet, ein Umsatzsteuerheft nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck zu führen und dort Ihre Umsätze und Vorsteuern aufzuzeichnen.

Teaser

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Unternehmern, die ein Reisegewerbe betreiben, müssen ein Umsatzsteuerheft vor  Beginn der Tätigkeit bei der zuständigen Behörde beantragen.

Voraussetzungen

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Erforderliche Unterlagen

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Kosten

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Die Ausgabe des Umsatzsteuerheftes erfolgt unentgeltlich.

Frist

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Die Ausstellung eines Umsatzsteuerheftes ist vor Beginn der Tätigkeit zu beantragen.

Rechtsgrundlage(n)

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Hinweise (Besonderheiten)

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Eine Befreiung von der Verpflichtung zur Führung des Umsatzsteuerheftes gilt für Unternehmer, die:

Urheber

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Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

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Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Fachliche Freigabe

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Fachlich freigegeben am: 15.10.2020
Fachlich freigegeben durch:

Bayerisches Staatsministerium  der Finanzen und für Heimat

Verfahrensablauf

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Sie müssen die Ausstellung des Umsatzsteuerheftes bei der zuständigen Behörde beantragen.

Ansprechpunkt

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Zuständige Stelle

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Formulare

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Bearbeitungsdauer

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Rechtsbehelf

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