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Durchführung arbeitsmedizinischer Vorsorgeuntersuchungen Ermächtigung
[Nr.99003005099000 ]

Volltext

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Sie sind Ärztin oder Arzt und möchten die ärztliche Überwachung beruflich exponierter Personen nach der Strahlenschutzverordnung durchführen? Dann benötigen Sie eine Ermächtigung. Wenn Sie die erforderlichen Voraussetzungen nachweisen, können Sie die Ermächtigung beantragen. Insbesondere muss

und

Die Fachkunde im Strahlenschutz muss mindestens alle fünf Jahre durch eine erfolgreiche Teilnahme an einem Aktualisierungskurs nachgewiesen werden.  

Sie wird erteilt von der Ärztekammer Niedersachsen. 

Teaser

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Für die ärztliche Überwachung beruflich exponierter Personen im Bereich Strahlenschutz, benötigen Ärzte eine Ermächtigung. 

Verfahrensablauf

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Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind können Sie beim Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt Hannover einen formlosen Antrag für den Erhalt der Ermächtigung stellen.

Sie können die schriftliche Beantragung auch mit dem bereitgestellten Formular beantragen (s. Formulare).

Zuständige Stelle

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Die Zuständigkeit liegt beim Gewerbeärztlichen Dienst beim Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt Hannover. 

Voraussetzungen

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Auf Antrag kann ermächtigt werden, wer

nachweist.

Die Fachkunde besteht aus

Erforderliche Unterlagen

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Frist

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Die Ermächtigung hat bundesweite Gültigkeit und ist auf fünf Jahre befristet. Die Verlängerung muss vor Fristablauf unter Nachweis der aktualisierten Fachkunde im Strahlenschutz beantragt werden. 



Rechtsgrundlage(n)

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Rechtsbehelf

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Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage bei dem Verwaltungsgericht Hannover eingelegt werden.

Urheber

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Nicht angegeben

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Fachliche Freigabe

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Fachlich freigegeben am: 09.11.2020
Fachlich freigegeben durch:

Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz

Kosten

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Ansprechpunkt

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Die Zuständigkeit liegt beim Gewerbeärztlichen Dienst beim Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt Hannover. 

Formulare

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Nicht angegeben

Hinweise (Besonderheiten)

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Nicht angegeben

Bearbeitungsdauer

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Die Bearbeitungsdauer beträgt in der Regel 2 bis 4 Wochen nach Antragseingang sowie Vorlage aller geforderten Unterlagen.