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Maßnahmen zur Erkennung und Verhütung von Zahnerkrankungen für Krankenversicherte Bewilligung
[Nr.99134022017000 ]

Volltext

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Die zahnärztliche Vorsorge richtet sich an alle Versicherten und dient dazu, eventuelle Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten frühzeitig feststellen zu können und zu behandeln.

Die zahnärztlichen Prophylaxemaßnahmen bei Erwachsenen umfassen: 

Für Versicherte über 18 Jahre ist eine Vorsorgeuntersuchung pro Jahr vorgesehen. Einige Krankenkassen bieten abweichende Leistungen an.

Teaser

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Die zahnärztliche Vorsorge dient dazu, Zähne und Mundraum eingehend zu untersuchen, um eventuelle Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten frühzeitig feststellen zu können und zu behandeln.

Zuständige Stelle

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Die Zuständigkeit liegt bei der jeweiligen Krankenkasse. 

Erforderliche Unterlagen

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Kosten

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Keine

Maßnahmen, die eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Versorgung überschreiten, müssen die Versicherten selbst zahlen.



Rechtsgrundlage(n)

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Rechtsbehelf

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Sie können gegen die Entscheidung der Krankenkasse Widerspruch einlegen. Wird dem Widerspruch nicht abgeholfen, können Sie beim zuständigen Sozialgericht klagen.

Urheber

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Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Fachliche Freigabe

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Fachlich freigegeben am: 27.11.2020
Fachlich freigegeben durch:

Niedersächsisches Ministerium Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

Ansprechpunkt

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Die Zuständigkeit liegt bei der jeweiligen Krankenkasse.

Voraussetzungen

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nicht angegeben

Formulare

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Frist

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Bearbeitungsdauer

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nicht angegeben

Verfahrensablauf

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Hinweise (Besonderheiten)

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nicht angegeben