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Geltendmachung von Kindesunterhalt in einem schnelleren, einfacheren Gerichtsverfahren
[Nr.99046025002001 ]

Volltext

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Unterhalt für ein minderjähriges Kind getrennt lebender - verheirateter oder nicht verheirateter - Eltern kann vom Unterhaltsverpflichteten beim Familiengericht in einem regulären (streitigen) oder auch in einem vereinfachten Unterhaltsverfahren geltend gemacht werden. Das vereinfachte Verfahren muss mit Hilfe eines Formulars beantragt werden. Es kann schneller und kostengünstiger als ein streitiges Unterhaltsverfahren zu einem Vollstreckungstitel (Unterhaltsfestsetzungsbeschluss) führen.

Sie können sich von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen im Jugendamt oder einem Rechtsanwalt beziehungsweise einer Rechtsanwältin beraten lassen, ob diese Verfahrensform in Ihrem Fall geeignet ist.

Teaser

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Für ein minderjähriges Kind getrenntlebender Eltern, kann von dem unterhaltspflichtigen Teil ein angemessener Unterhalt verlangt werden.

Verfahrensablauf

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Den Antrag müssen Sie über das Antragsformular, welches beim Jugendamt beziehungsweise beim Amtsgericht zu erhalten ist, stellen. Das Formular steht Ihnen auch zum Download zur Verfügung.

Ansprechpunkt

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Zur Unterstützung wenden Sie sich bitte an das Jugendamt (Beistandschaft) oder an eine Rechtsanwältin bzw. einen Rechtsanwalt.

Zuständige Stelle

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Amtsgericht - Familiengericht

Voraussetzungen

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Voraussetzungen für das vereinfachte Verfahren der Unterhaltsfestsetzung sind:

Zur Geltendmachung des Unterhaltsanspruchs berechtigt sind Sie als

Erforderliche Unterlagen

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für den Antragsteller/die Antragstellerin:

für den Antragsgegner/die Antragsgegnerin:

Kosten

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Frist

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Es kann nur Unterhalt für bzw. aus der Zeit der Minderjährigkeit des Kindes festgesetzt werden; Unterhalt für die Vergangenheit kann nur unter bestimmten Voraussetzungen verlangt werden.

Bearbeitungsdauer

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Rechtsgrundlage(n)

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Formulare

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Rechtsbehelf

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Beschwerde gemäß §§ 256, 58 ff. FamFG gegen die familiengerichtliche Entscheidung binnen eines Monats

Hinweise (Besonderheiten)

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Urheber

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Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Fachliche Freigabe

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Fachlich freigegeben am: 29.09.2020
Fachlich freigegeben durch:

Senatorin für Justiz und Verfassung der Freien Hansestadt  Bremen