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Leistungen bei einer durch Krankheit erforderlichen Sterilisation Gewährung
[Nr.99134017080000 ]

Urheber

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Volltext

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Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für eine Sterilisation, wenn der Eingriff medizinisch notwendig ist.

Bei Frauen: Wenn  

Bei gesunden Männern:

In anderen Fällen tragen Sie die Kosten selbst.

Teaser

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Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für eine medizinisch erforderliche Sterilisation.

Zuständige Stelle

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Die Zuständigkeit liegt bei der jeweiligen Krankenkasse. 

Voraussetzungen

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Die behandelnden Ärzte entscheiden, in welchen Fällen eine medizinische Indikation für eine Sterilisation vorliegt.

Erforderliche Unterlagen

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Kosten

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Keine

Rechtsgrundlage(n)

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Rechtsbehelf

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Sie können gegen die Entscheidung der Krankenkasse Widerspruch einlegen. Wird dem Widerspruch nicht abgeholfen, können Sie beim zuständigen Sozialgericht klagen. 

Fachliche Freigabe

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Fachlich freigegeben am: 27.11.2020
Fachlich freigegeben durch:

Niedersächsisches Ministerium Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

Ansprechpunkt

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Die Zuständigkeit liegt bei der jeweiligen Krankenkasse. 

Formulare

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nicht angegeben

Frist

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nicht angegeben

Bearbeitungsdauer

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nicht angegeben

Verfahrensablauf

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nicht angegeben

Hinweise (Besonderheiten)

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nicht angegeben