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Handwerksrolle Eintragung durch Erteilung einer Ausübungsberechtigung nach § 7b HwO
[Nr.99058007060020 ]

Volltext

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Ohne Meisterprüfung kann die Antragstellerin/der Antragsteller oder die Betriebsleiterin/der Betriebsleiter gegebenenfalls eine Ausübungsberechtigung nach §7b Handwerksordnung (HwO) durch die zuständige Stelle erhalten. Daneben könnte die Erteilung einer Ausnahmebewilligung in Betracht kommen.

Ansprechpunkt

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Die Zuständigkeit liegt bei der Handwerkskammer, in deren Bezirk die (zukünftige) Betriebsstätte liegt.  

Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.

Voraussetzungen

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Erforderliche Unterlagen

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Kosten

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Es fallen Gebühren nach der Gebührenordnung der zuständigen Stelle an.

Frist

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Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Rechtsgrundlage(n)

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Urheber

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Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Fachliche Freigabe

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Fachlich freigegeben am: 12.07.2021
Fachlich freigegeben durch:

Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung

Teaser

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Ohne Meisterprüfung kann die Antragstellerin/der Antragsteller oder die

Betriebsleiterin/der Betriebsleiter gegebenenfalls eine Ausübungsberechtigung

nach §7b Handwerks

Zuständige Stelle

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Formulare

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Bearbeitungsdauer

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Verfahrensablauf

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Hinweise (Besonderheiten)

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Rechtsbehelf

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