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Reisepass Ausstellung erstmalig für Volljährige
[Nr.99085001012011 ]

Volltext

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Die erstmalige Ausstellung eines Reisepasses muss bei der zuständigen Stelle beantragt werden. Bei erstmaliger Ausstellung für Minderjährige sind besondere Bedingungen zu beachten.

Verfahrensablauf

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Der Antragsteller muss für die Beantragung des Reisepasses (e-Pass) persönlich vorstellig werden. Der Antrag wird vor Ort mit dem Bearbeiter ausgefüllt. Der Antragsteller muss lediglich unterschreiben.

Die persönliche Vorsprache ist wegen der eigenhändigen Unterschrift auf dem Antragsvordruck und der Identitätsprüfung unabdingbar. Die Identität kann durch einen amtlichen Lichtbildausweis nachgewiesen werden. Dies ist in aller Regel der Personalausweis oder der bisherige Reisepass.

Dagegen kann der Reisepass auch von einem schriftlich Bevollmächtigten, der sich ausweisen muss, abgeholt werden.

Ansprechpunkt

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Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist.

Erforderliche Unterlagen

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Frist

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Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nicht möglich.

Rechtsgrundlage(n)

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Urheber

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Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Kosten

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Bearbeitungsdauer

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Zuständige Stelle

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Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist.

Teaser

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Die erstmalige Ausstellung eines Reisepasses muss bei der zuständigen Stelle

beantragt werden. Beierstmaliger Ausstellung für Minderjährige sind besondere

Bedingungen z

Voraussetzungen

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Formulare

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Hinweise (Besonderheiten)

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Rechtsbehelf

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