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Sachkundenachweis zur Schädlingsbekämpfung
[Nr.99110017022000 ]

Urheber

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Volltext

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Die gewerbliche Schädlingsbekämpfung darf nur ausgeübt werden, wenn gegenüber der zuständigen Stelle u.a. der Nachweis der Sachkunde für einen Teilbereich der Schädlingsbekämpung nach den "Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS 523)" erbracht wurde.

Sachkundig ist z.B., wer

Ansprechpunkt

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Die Zuständigkeit liegt bei der Fachschule.

Erforderliche Unterlagen

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Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Kosten

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Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Frist

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Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle

Rechtsgrundlage(n)

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Hinweise (Besonderheiten)

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Die berufliche Umschulung mit anschließender Prüfung zum »geprüften Schädlingsbekämpfer" bzw. zur "geprüften Schädlingsbekämpferin« war bis 2004 möglich. Sei dem 1. August 2004 gibt es die Berufsausbildung zum/ zur Schädlingsbekämpfer/in. Diese dauert 3 Jahre und schließt nach praktischen sowie theoretischen Lehreinheiten mit einer entsprechenden Prüfung an einer Berufsschule ab. Näheres dazu regelt die Verordnung über die Berufsausbildung zum Schädlingsbekämpfer/zur Schädlingsbekämpferin. Weitere Informationen erteilt auch die Industrie- und Handelskammer (IHK).

Fachliche Freigabe

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Fachlich freigegeben am: 26.11.2009
Fachlich freigegeben durch:

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Teaser

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Die gewerbliche Schädlingsbekämpfung darf nur ausgeübt werden, wenn gegenüber

der zuständigen Stelle u.a. der Nachweis der Sachkunde für einen Teilbereich

der Schädling

Zuständige Stelle

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Voraussetzungen

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Formulare

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Bearbeitungsdauer

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Verfahrensablauf

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Rechtsbehelf

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