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Handwerksrolle Eintragung durch Erteilung einer Ausnahmebewilligung nach § 8 HwO
[Nr.99058007060004 ]

Volltext

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Wenn die Antragstellerin/der Antragsteller oder die Betriebsleiterin/der Betriebsleiter keine Meisterprüfung abgelegt hat, jedoch über Kenntnisse und Fertigkeiten eines Meisters verfügt, dann kann unter Umständen eine  Eintragung in die Handwerksrolle über eine Ausnahmebewilligung nach § 8 Handwerksordnung (HwO) erreicht werden. Daneben könnte eine Ausübungsberechtigung nach § 7b HwO in Betracht kommen.

Die zuständige Stelle kann die Ausnahmebewilligung unter Auflagen, Bedingungen oder befristet und auf einen wesentlichen Teil begrenzt erteilen.

Weitere Informationen:

Ansprechpunkt

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Die Zuständigkeit liegt bei der Handwerkskammer, in deren Bezirk die (zukünftige) Betriebsstätte liegt.  

Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.

Voraussetzungen

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Erforderliche Unterlagen

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Kosten

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Es fallen Gebühren nach der Gebührenordnung der zuständigen Stelle an.

Frist

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Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Rechtsgrundlage(n)

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Hinweise (Besonderheiten)

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Es gilt der Antragsgrundsatz, so dass das Verfahren einer Antragstellung bei der zuständigen Stelle bedarf.

Urheber

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Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Fachliche Freigabe

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Fachlich freigegeben am: 12.07.2021
Fachlich freigegeben durch:

Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr

Zuständige Stelle

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Die Zuständigkeit liegt bei der Handwerkskammer, in deren Bezirk die (zukünftige) Betriebsstätte liegt.  

Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.

Teaser

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Wenn die Antragstellerin/der Antragsteller oder die Betriebsleiterin/der

Betriebsleiter keine Meisterprüfung abgelegt hat, jedoch über Kenntnisse und

Fertigkeiten eines

Formulare

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Bearbeitungsdauer

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Verfahrensablauf

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Rechtsbehelf

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