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Sachkundenachweis für das Bewachungsgewerbe: Ausstellung
[Nr.99050104000000 ]

Volltext

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Der Sachkundenachweis für das Bewachungsgewerbe ist Voraussetzung für die Erteilung einer Erlaubnis für das Bewachungsgewerbe und wird von der zuständigen Stelle erteilt.

Folgende Tätigkeiten im Bewachungsgewerbe dürfen nur nach bestandener Sachkundeprüfung bei der zuständigen Stelle ausgeübt werden:

Die zuständige Stelle stellt über die bestandene Prüfung einen Sachkundenachweis aus.

Für sonstige Bewachungsgewerbe muss ein Unterrichtungsnachweis erteilt werden.

Ansprechpunkt

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Die Zuständigkeit liegt bei der Industrie- und Handelskammer (IHK).

Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.

Erforderliche Unterlagen

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Kosten

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Die Gebühren ergeben sich aus dem Gebührentarif der zuständigen Stelle und werden durch diese festgelegt.

Frist

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Die Sachkundeprüfung sollte - sofern kein gleichgestellter Qualifikationsnachweis vorliegt - so rechtzeitig absolviert werden, dass der Nachweis dem Antrag zur Erlaubnis für das Bewachungsgewerbe beigefügt werden kann.

Sachkundelehrgänge und Prüftermine können bei der zuständigen Stelle erfragt werden.

Rechtsgrundlage(n)

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Formulare

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Das Anmeldeformular für die Sachkundeprüfung stellt die zuständige Stelle zur Verfügung.

Urheber

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Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Fachliche Freigabe

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Fachlich freigegeben am: 13.09.2018
Fachlich freigegeben durch:

Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr

Zuständige Stelle

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Die Zuständigkeit liegt bei der Industrie- und Handelskammer (IHK).

Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.

Teaser

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Der Sachkundenachweis für das Bewachungsgewerbe ist Voraussetzung für die

Erteilung einerErlaubnis für das Bewachungsgewerbe und wird von der zuständigen

Stelle erteilt

Voraussetzungen

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Bearbeitungsdauer

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Verfahrensablauf

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Hinweise (Besonderheiten)

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Rechtsbehelf

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