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Reisepass Ausstellung neu wegen Ablauf der Gültigkeit
[Nr.99085001012004 ]

Volltext

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Eine Verlängerung des Reisepasses ist nicht möglich. Ist der Reisepass abgelaufen, muss - soweit der Reisepass weiterhin benötigt wird - ein neuer Reisepass ausgestellt werden.

Verfahrensablauf

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Der Antragsteller/die Antragstellerin muss für die Beantragung des Reisepasses (e-Pass) persönlich vorstellig werden. Der Antrag wird vor Ort mit dem Bearbeiter ausgefüllt. Der Antragsteller/die Antragstellerin muss lediglich unterschreiben.

Ansprechpunkt

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Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist.

Erforderliche Unterlagen

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Rechtsgrundlage(n)

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Urheber

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Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Kosten

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Bearbeitungsdauer

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Teaser

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Eine Verlängerung des Reisepasses ist nicht möglich. Ist der Reisepass

abgelaufen, muss - soweit der Reisepass weiterhin benötigt wird - ein neuer

Reisepass ausgestellt

Zuständige Stelle

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Voraussetzungen

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Formulare

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Hinweise (Besonderheiten)

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Rechtsbehelf

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