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Drogen- und Suchtberatung
[Nr.99107004018000 ]

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Sucht ist in erster Linie eine Krankheit und bedarf ebenso einer Behandlung wie jede andere Erkrankung auch. Fast jede Stadt verfügt über Beratungsstellen für Menschen mit Suchtproblemen. Dort arbeiten ausgebildete und erfahrene Beraterinnen und Berater, Psychologen, Sozialarbeiter, Ärzte. Angebote richten sich unter anderem an Menschen mit Alkohol- und Drogenproblemen sowie Medikamentenabhängige und Spielsüchtige. Direkt Betroffene, Angehörige und vor allem auch Eltern können sich an diese Stellen wenden.

Die Beratungsstellen arbeiten kostenlos. Bei der Beratung werden die vertraulichen Informationen nicht an die Polizei weitergeleitet. Auf Wunsch sind alle Gespräche anonym. Genau wie Ärzte sind Suchtberater zum Schweigen verpflichtet - auch wenn es um illegale Drogen geht.

Bei vielen Problemen der Gesundheitsvorsorge und der Bewältigung von krankheitsbedingten, krankheitsauslösenden und belastenden Lebenssituationen kann man als Betroffener oder als Angehöriger von einer Selbsthilfegruppe profitieren. Die Beratungsstellen vermitteln die Betroffenen an die jeweilige Selbsthilfegruppe weiter.

Ansprechpunkt

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Die Zuständigkeit liegt bei den Beratungsstellen. Diese finden sich z.B. im Telefonbuch unter:

Weitere Ansprechpartner sind u.a. die Gemeinde, Samtgemeinde und Stadt sowie die Niedersächsische Landesstelle für Suchtfragen.

Darüber hinaus gibt es an vielen Schulen einen so genannten "Suchtberater". Das ist ein Pädagoge, der die Aufgabe hat, den Schülern bei Drogenproblemen zu helfen. Er kann bei der Auswahl geeigneter Angebote helfen oder gibt Unterstützung um einen Weg aus der Sucht zu finden.

Erforderliche Unterlagen

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Es werden keine Unterlagen benötigt.

Kosten

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Es fallen keine Gebühren an.

Frist

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Es müssen keine Fristen beachtet werden.

Hinweise (Besonderheiten)

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Weitere Informationen:

Urheber

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Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Teaser

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Sucht ist in erster Linie eine Krankheit und bedarf ebenso einer Behandlung wie

jede andere Erkrankung auch. Fast jede Stadt verfügt über Beratungsstellen für

Menschen

Zuständige Stelle

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Voraussetzungen

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Formulare

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Bearbeitungsdauer

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Verfahrensablauf

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Rechtsgrundlage(n)

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Rechtsbehelf

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