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Handwerksrolle: Betriebsfortführung/-übernahme - Eintragung
[Nr.99058007060022 ]

Urheber

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Volltext

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Wird ein Betrieb eines zulassungspflichtigen Handwerks nach dem Tod des Inhabers übernommen, muss auch der Nachfolger die Voraussetzungen für die Eintragung in die Handwerksrolle erfüllen.

Dies gilt nicht, wenn

den Betrieb als Inhaber fortführen.

Ansprechpunkt

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Die Zuständigkeit liegt bei der Handwerkskammer (HWK), in deren Bezirk die Betriebsstätte liegt.

Voraussetzungen

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Es wird unverzüglich ein Betriebsleiter bestellt, der die Voraussetzungen für die Eintragung in die Handwerksrolle erfüllt.
In Härtefällen kann die Handwerkskammer eine angemessene Frist zur Bestellung setzen, wenn eine ordnungsgemäße Führung des Betriebs gewährleistet ist.

Erforderliche Unterlagen

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Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Kosten

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Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Frist

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Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Rechtsgrundlage(n)

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Fachliche Freigabe

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Fachlich freigegeben am: 06.07.2010
Fachlich freigegeben durch:

Handwerkskammer

Teaser

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Wird ein Betrieb eines zulassungspflichtigen Handwerks nach dem Tod des

Inhabers übernommen, muss auch der Nachfolger die Voraussetzungen für die

Eintragung in die Hand

Zuständige Stelle

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nicht angegeben

Formulare

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Bearbeitungsdauer

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Verfahrensablauf

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Hinweise (Besonderheiten)

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Rechtsbehelf

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