A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z

 


Geflügelproduktion Überwachung
[Nr.99118002029001 ]

Urheber

Text überspringen
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Volltext

Text überspringen

Zur Vereinfachung des Handelsverkehrs gibt es Vermarktungsnormen für Geflügelfleisch. Sie sollen den Markt transparenter machen. Sie gelten für bestimmte Kategorien von Geflügelfleisch von Hühnern, Enten, Gänsen, Truthühnern und Perlhühnern. Innerhalb der EU darf dieses Geflügelfleisch nur vermarktet werden, das diesen Normen entspricht und keiner Behandlung mit Ausnahme einer Kältebehandlung unterworfen wurde.

Verfahrensablauf

Text überspringen

Prüfer der zuständigen Stelle kontrollieren die Qualität des Geflügelfleisches und die Einhaltung der Mindestbedingungen bei den Erzeugern von Geflügel, die für die Verwendung von Angaben über die Haltungsform (zum Beispiel bäuerliche Auslaufhaltung, bäuerliche Freilandhaltung, extensive Bodenhaltung) zugelassen sind. Ferner wird auf allen Handelsstufen die korrekte Kennzeichnung von Geflügelfleisch (frisch, gefroren, tiefgefroren), Geflügelteilstücken, Geflügelfleisch in Fertigpackungen sowie nicht in Fertigpackungen kontrolliert. Es wird außerdem bei gefrorenen oder tiefgefrorenen Hähnchen der Wassergehalt geprüft, der einen bestimmten technisch unvermeidbaren Wert nicht überschreiten darf.

Verstöße gegen die geltenden Rechtsvorschriften werden mit Verwarnungen oder Bußgeldern geahndet. Gegebenenfalls wird auch geprüft, ob dem Betrieb die Registrierung für die Erzeugung von Geflügel aus besonderen Haltungsformen entzogen werden sollte.

Ansprechpunkt

Text überspringen

Die Zuständigkeit liegt beim Niedersächsischen Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit.

Erforderliche Unterlagen

Text überspringen

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Kosten

Text überspringen

Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Frist

Text überspringen

Es müssen ggf. Fristen beachet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Fachliche Freigabe

Text überspringen
Fachlich freigegeben am: 22.10.2008
Fachlich freigegeben durch:

Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit

Teaser

Text überspringen

Zur Vereinfachung des Handelsverkehrs gibt es Vermarktungsnormen für

Geflügelfleisch. Sie sollen den Markt transparenter machen. Sie gelten für

bestimmte Kategorien von

Zuständige Stelle

Text überspringen

nicht angegeben

Voraussetzungen

Text überspringen

nicht angegeben

Formulare

Text überspringen

nicht angegeben

Bearbeitungsdauer

Text überspringen

nicht angegeben

Hinweise (Besonderheiten)

Text überspringen

nicht angegeben

Rechtsgrundlage(n)

Text überspringen

nicht angegeben

Rechtsbehelf

Text überspringen

nicht angegeben