A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z

 


Impfschaden: Anerkennung
[Nr.99003031016000 ]

Urheber

Text überspringen
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Volltext

Text überspringen

Haben Sie durch eine Schutzimpfung oder durch eine andere Maßnahme der spezifischen Prophylaxe, eine gesundheitliche Schädigung erlitten? Ist diese Schutzimpfung öffentlich empfohlen, gesetzlich angeordnet oder vorgeschrieben oder aufgrund internationaler Gesundheitsvorschriften durchgeführt worden?

Dann können Sie wegen des Impfschadens und wegen der gesundheitlichen und wirtschaftlichen Folgen der Schädigung auf Antrag Versorgung in entsprechender Anwendung des Gesetz über die Versorgung der Opfer des Krieges (BVG) erhalten.

Ansprechpunkt

Text überspringen

Die Zuständigkeit liegt bei der Außenstelle Oldenburg des Niedersächsischen Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie.

Erforderliche Unterlagen

Text überspringen

Kosten

Text überspringen

Es fallen keine Gebühren an.

Frist

Text überspringen

Es müssen keine Fristen beachtet werden. Um Versorgung ab Eintritt der Schädigung zu erhalten, muss der Antrag innerhalb eines Jahres nach der Impfung gestellt werden.

Rechtsgrundlage(n)

Text überspringen

Formulare

Text überspringen

Hinweise (Besonderheiten)

Text überspringen

Weitere Informationen erhalten Sie auf den Internetseiten des Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie.

Die Zuständigkeit erstreckt sich unabhängig vom Wohnsitz auf Schäden, die durch eine Maßnahme innerhalb Niedersachsens eingetreten ist.

Fachliche Freigabe

Text überspringen
Fachlich freigegeben am: 27.09.2012
Fachlich freigegeben durch:

Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie

Teaser

Text überspringen

Haben Sie durch eine Schutzimpfung oder durch eine andere Maßnahme der

spezifischen Prophylaxe, eine gesundheitliche Schädigung erlitten? Ist diese

Schutzimpfung öffent

Zuständige Stelle

Text überspringen

nicht angegeben

Voraussetzungen

Text überspringen

nicht angegeben

Bearbeitungsdauer

Text überspringen

nicht angegeben

Verfahrensablauf

Text überspringen

nicht angegeben

Rechtsbehelf

Text überspringen

nicht angegeben