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Impfung: Beratung
[Nr.99003012018000 ]

Urheber

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Volltext

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Impfungen gehören zu den wichtigsten Maßnahmen, Krankheiten zu verhindern. So treten einige Krankheiten nicht mehr oder nur sehr selten auf, da sich die Menschen zum großen Teil haben impfen lassen.

Bevor Impfstoffe zugelassen werden, muss die Wirksamkeit und Sicherheit in Studien nachgewiesen werden. Danach prüft die unabhängige Ständige Impfkommission (STIKO), wem die Impfung in Deutschland empfohlen und wann sie am sinnvollsten verabreicht werden soll. Auf diesen Empfehlungen baut die individuelle Beratung durch Ihre Ärztin / Ihren Arzt oder der zuständigen Stelle auf.

Ansprechpunkt

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Die Zuständigkeit liegt beim Arzt / der Ärztin, dem Landkreis und der kreisfreien Stadt. Diese bieten Beratung an.

Wenn sie sich darüber hinaus über Impfungen informieren wollen, finden Sie auf den Seiten des Niedersächsischen Landesgesundheitsamtes aktuelle und weiterführende Informationen zu einzelnen Impfungen und zum weiteren individuellen Beratungsangebot.
 

Erforderliche Unterlagen

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Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Kosten

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Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Frist

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Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Rechtsgrundlage(n)

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Fachliche Freigabe

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Fachlich freigegeben am: 28.12.2007
Fachlich freigegeben durch:

Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

Zuständige Stelle

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Die Zuständigkeit liegt beim Arzt / der Ärztin, dem Landkreis und der kreisfreien Stadt.

Teaser

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Sie können sich zum Thema Impfungen beraten lassen.

Verfahrensablauf

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Voraussetzungen

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Formulare

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Bearbeitungsdauer

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Rechtsbehelf

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