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Wohnberechtigungsschein beantragen
[Nr.99107022012000 ]

Urheber

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Volltext

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Einen Wohnberechtigungsschein (WBS) beantragen Sie bei Ihrer zuständigen Behörde. In Niedersachsen sind hierfür die Landkreise, kreisfreien Städte, großen selbständigen Städte und selbständigen Gemeinden zuständig. Dort erhalten Sie auch die notwendigen Formulare. 

Der Wohnberechtigungsschein enthält Angaben zu den berechtigten Personen, der Einhaltung der relevanten Einkommensgrenzen und zu der maximal zulässigen Wohnfläche.

Der Wohnberechtigungsschein berechtigt zum Bezug einer geförderten Wohnung (Sozialwohnung). Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Vermittlung einer entsprechenden Wohnung.

Die Wohnung, die Sie beziehen möchten, darf die im WBS angegebene maximale Wohnungsgröße nicht überschreiten.

Manche Sozialwohnungen sind einem bestimmten Personenkreis vorbehalten. Dies können z.B. Studierende, Senioren (Mindestalter 60 Jahre), Personen mit Behinderungen oder kinderreiche Haushalte (mind. drei Kinder) sein. Wenn Sie zu einem besonderen Personenkreis gehören sollten, wird auch das im Wohnberechtigungsschein angegeben.

Der Wohnberechtigungsschein gilt in der Regel für ein Jahr, d.h. Sie können innerhalb dieser Zeitspanne eine Sozialwohnung beziehen. Nach Ablauf der Gültigkeitsdauer kann ein neuer Wohnberechtigungsschein beantragt werden. Beim Abschluss des Mietvertrages muss der Wohnberechtigungsschein der/dem Vermieterin/Vermieter übergeben werden.

Ansprechpunkt

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Die Zuständigkeit liegt bei den Wohnungs- und Sozialämtern der Landkreise, der kreisfreien Städte, der großen selbständigen Städte und der selbständigen Gemeinden.

Erforderliche Unterlagen

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Bei schriftlicher Antragsstellung

Außerdem:

Abhängig von Ihrer persönlichen Situation, können auch noch weitere Unterlagen notwendig sein:

Zum Beispiel:

Diese Aufzählung ist nicht abschließend.

Fallabhängig benötigen die Mitarbeitenden der Verwaltungen noch zusätzliche Unterlagen. Trifft dies zu, wird man sich umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen.

Kosten

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Die Gebühr für die Entscheidung über den Antrag auf einen Wohnberechtigungsschein liegt zwischen 18 und 40 EUR.

Teaser

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Wenn Sie eine geförderte Wohnung (Sozialwohnung) suchen und über ein geringes Einkommen verfügen, können Sie einen Wohnberechtigungsschein (WBS) beantragen.

Zuständige Stelle

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Die Zuständigkeit liegt bei den Wohnungs- und Sozialämtern der Landkreise, der kreisfreien Städte, der großen selbständigen Städte und der selbständigen Gemeinden.

Voraussetzungen

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Formulare

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Formulare vorhanden: Ja

Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Bitte informieren Sie sich bei der Kommune, bei der Sie den Antrag stellen, ob eine Online-Antragstellung möglich ist.

Bearbeitungsdauer

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Kann nicht genau benannt werden, da der Zeitraum je nach Kommune, Antragsumfang und Inhalt sowie der zu prüfenden Unterlagen variiert. Die abschließende Bearbeitung kann erst erfolgen, sobald alle erforderlichen Unterlagen vorliegen.

Verfahrensablauf

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Einen Wohnberechtigungsschein können Sie auf Antrag bekommen:

Hinweise (Besonderheiten)

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Falsche Angaben können als Falschbeurkundung oder Betrug verfolgt und bestraft werden. Ein erteilter Wohnberechtigungsschein kann widerrufen werden, wenn er aufgrund unvollständiger oder unrichtiger Angaben erteilt wurde.

Rechtsgrundlage(n)

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Rechtsbehelf

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Gegen die Entscheidung der Behörde kann Klage erhoben werden. Weitere Informationen finden Sie im Bescheid/ Wohnberechtigungsschein.

Fachliche Freigabe

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Fachlich freigegeben am: 11.10.2024
Fachlich freigegeben durch:

Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung, Referat 66

Frist

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Geltungsdauer:  12 Monat(e)

Der Wohnberechtigungsschein ist nur im Bundesland der Ausstellung und in der Regel für ein Jahr gültig. Er kann innerhalb des Gültigkeitszeitraumes für den Bezug von einer Wohnung genutzt werden.