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Gebühr für die Trinkwasserversorgung: Erhebung
[Nr.99129012000000 ]

Urheber

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Volltext

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Die Leistungserbringung bei der Trinkwasserversorgung der Bürger bzw. der Abnehmer muss kostendeckend erfolgen. Vom jeweiligen Versorger wird deshalb für die direkte Lieferung von Trinkwasser ein Entgelt erhoben, das sich je nach Kalkulationsbasis in ein Grundentgelt und ein Entgelt pro verbrauchten m³ aufteilt oder nur als ein Mengenentgelt darstellt.

An den Kosten für den Neuanschluss wird der Abnehmer einmalig beteiligt.

Die Höhe der Trinkwasserkosten sowie der Anschlusskosten muss bei der zuständigen Stelle erfragt werden.

Ansprechpunkt

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Die Zuständigkeit liegt bei den jeweiligen Versorgern. Das können Wasserversorgungsverbände, Stadtwerke, kommunale Betriebe oder privat-rechtliche Gesellschaften sein.

Erforderliche Unterlagen

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Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle

Kosten

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Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Frist

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Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Rechtsgrundlage(n)

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Fachliche Freigabe

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Fachlich freigegeben am: 06.12.2012
Fachlich freigegeben durch:

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Teaser

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Die Leistungserbringung bei der Trinkwasserversorgung der Bürger bzw. der

Abnehmer muss kostendeckend erfolgen. Vom jeweiligen Versorger wird deshalb für

die direkte Li

Zuständige Stelle

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Voraussetzungen

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Formulare

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Bearbeitungsdauer

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Verfahrensablauf

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Hinweise (Besonderheiten)

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Rechtsbehelf

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