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Fahrerlaubnis: Erteilung
[Nr.99108047001000, 99108047001005 ]

Urheber

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Volltext

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Wer in Deutschland ein Kraftfahrzeug führen will, braucht eine Fahrerlaubnis. Die Fahrerlaubnis wird in bestimmten Klassen erteilt und ist durch einen Führerschein nachzuweisen.

Verfahrensablauf

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Sie stellen einen Antrag auf Ersterteilung einer Fahrerlaubnis. Die zuständige Stelle ermittelt, ob Bedenken gegen Ihre Eignung bestehen. Dies benötigt eine gewisse Zeit, weshalb der Antrag spätestens mit Beginn der Fahrschulausbildung gestellt werden sollte. Erst nach der Überprüfung der antragstellenden Person kann der Prüfauftrag erteilt werden.

Der Antrag verfällt, wenn die theoretische Prüfung nicht innerhalb von 12 Monaten nach Eingang des Prüfauftrags oder die praktische Prüfung nicht innerhalb von 12 Monaten nach Bestehen der theoretischen Prüfung bestanden worden ist. Die Aushändigung der Fahrerlaubnis erfolgt in der Regel mit Bestehen der Fahrprüfung.

Ansprechpunkt

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Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und bei der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Wohnsitz haben.

Voraussetzungen

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Detaillierte Informationen finden Sie auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) und des Kraftfahrt-Bundeamtes (KBA).

Erforderliche Unterlagen

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Kosten

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Es fallen Gebühren nach der jeweiligen Gebührenordnung der zuständigen Stelle an.

Frist

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Der Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis sollte spätestens mit Beginn der Fahrschulausbildung gestellt werden.

Rechtsgrundlage(n)

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Fachliche Freigabe

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Fachlich freigegeben am: 29.07.2014
Fachlich freigegeben durch:

AG Kommunenredaktion

Teaser

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Die Fahrerlaubnis ist durch den Führerschein nachzuweisen. Dieser ist nötig, um in Deutschland ein Kraftfahrzeug zu führen. 

Zuständige Stelle

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Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und bei der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Wohnsitz haben.

Formulare

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Hinweise (Besonderheiten)

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Rechtsbehelf

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Bearbeitungsdauer

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