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Reisepass Ausstellung für Vielreisende
[Nr.99085001012001 ]

Volltext

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Wenn Sie viel reisen, können Sie einen Reisepass mit 48 Seiten beantragen. Dieser Reisepass bietet Ihnen mehr Platz für Ein- und Ausreisestempel sowie Visa.

Sie können den Reisepass im Bürgeramt an Ihrem Wohnort beantragen. Bei mehreren Wohnsitzen beantragen Sie den Reisepass an Ihrem Hauptwohnsitz.

Wenn Sie den Reisepass kurzfristig benötigen, können Sie ihn auch im Expressverfahren beantragen. Beachten Sie, dass dann zusätzliche Kosten auf Ihren Antrag erhoben werden.

Erforderliche Unterlagen

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Rechtsgrundlage(n)

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Hinweise (Besonderheiten)

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Ausführliche Reise- und Sicherheitshinweise für alle Länder finden Sie im Onlineangebot des Auswärtigen Amtes. Dort erfahren Sie unter "Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige", für welche Länder ein Reisepass erforderlich ist oder ein Personalausweis genügt.

Urheber

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Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Kosten

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Die Gebühren verdoppeln sich, wenn Sie den Reisepass außerhalb der behördlichen Dienstzeiten oder bei einer örtlich nicht zuständigen Passbehörde beantragen.

Eine Gebührenreduzierung oder -befreiung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.



Bearbeitungsdauer

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Teaser

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Wenn Sie viel reisen und mehr Platz für Ein- und Ausreisestempel sowie Visa benötigen, können Sie einen Reisepass mit 48 Seiten beantragen.

Zuständige Stelle

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Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist.

Voraussetzungen

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Verfahrensablauf

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Sie müssen Ihren Reisepass mit 48 Seiten persönlich beantragen.

Für die Abholung in der Behörde können Sie eine andere volljährige Person schriftlich bevollmächtigen.

Formulare

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nicht angegeben

Rechtsbehelf

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nicht angegeben