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Fahrerbescheinigung für grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr beantragen
[Nr.99055010001000 ]

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Unternehmer und Unternehmerinnen des gewerblichen Güterkraftverkehrs mit Gemeinschaftslizenzen, die Fahrpersonal einsetzen, das nicht einem Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU) oder einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz angehört, benötigen jeweils eine Fahrerbescheinigung für die betroffenen Personen. Sie als Unternehmerin oder Unternehmer müssen die Bescheinigung für Ihr Fahrpersonal beantragen.

Die Fahrerbescheinigung berechtigt das Fahrpersonal, das Fahrzeug im Auftrag Ihres Unternehmens innerhalb der EU zu führen.

Sie wird für einen Zeitraum von bis zu 5 Jahren erteilt. Sie kann aber auch auf einen kürzeren Zeitraum befristet werden, wenn der Aufenthaltstitel, die Gemeinschaftslizenz oder der Reisepass früher ablaufen. Somit wird die Fahrerbescheinigung ungültig, sobald die Voraussetzungen nicht mehr erfüllt sind. Wenn das Arbeitsverhältnis beendet wird, muss die Fahrerbescheinigung an die Genehmigungsbehörde zurückgegeben werden.

Das Fahrpersonal muss die Original-Fahrerbescheinigung bei jeder Fahrt mit sich führen. Eine beglaubigte Kopie der Fahrerbescheinigung ist in den Geschäftsräumen Ihres Unternehmens aufzubewahren.

Die Regelung dient als Nachweis, dass keine illegale oder missbräuchliche Beschäftigung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern aus Drittstaaten erfolgt.

Für Personen mit einem Daueraufenthaltstitel müssen Sie keine Fahrerbescheinigung beantragen. In diesem Falle liegt ein Antrag in Ihrem eigenen Ermessen.

Ansprechpunkt

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Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, den Gemeinden, Samtgemeinden und Städten.

Erforderliche Unterlagen

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Rechtsgrundlage(n)

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Urheber

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Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Zuständige Stelle

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Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, den Gemeinden, Samtgemeinden und Städten.

Voraussetzungen

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Formulare

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nicht angegeben

Kosten

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Frist

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Es gibt keine Frist.

Bearbeitungsdauer

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nicht angegeben

Verfahrensablauf

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Die Bescheinigung für das Fahrpersonal muss bei der zuständigen Behörde beantragt werden.

Hinweise (Besonderheiten)

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Es gibt keine Hinweise / Besonderheiten.

Rechtsbehelf

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nicht angegeben