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Abfallrechtliches Nachweisverfahren
[Nr.99001010000000 ]

Urheber

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Volltext

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Die Entsorgung, d.h. die Verwertung oder die Beseitigung einschließlich des Sammelns und Beförderns von gefährlichen Abfällen, unterliegt einem abfallrechtlichen Nachweisverfahren. Verpflichtet hierzu sind die Abfallerzeuger sowie die Besitzer, Beförderer, Sammler und Entsorger gefährlicher Abfälle auf der Grundlage des Gesetzes zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (KrWG). Ausgenommen sind private Haushalte und Kleinmengenerzeuger, die nicht mehr als zwei Tonnen gefährliche Abfälle im Jahr erzeugen.

Aufgrund der Nachweisverordnung, die das abfallrechtliche Nachweisverfahren regelt, ist die elektronische Nachweis- und Registerführung für alle Betroffenen verbindlich. Im Einzelfall kann die zuständige Stelle ganz oder teilweise eine Befreiung davon aussprechen.

Weitere Informationen zum elektronischen Abfallnachweisverfahren und zur elektronischen Registerführung:

Ansprechpunkt

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Die Zuständigkeit liegt bei der Niedersächsischen Gesellschaft zur Endablagerung von Sonderabfall mbH (NGS) und dem Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt.

Bei Fragen gibt die NGS zum Entsorgernachweis und das Staatliche Gewerbeaufsichtsamt Hildesheim zum Begleitschein entsprechende Auskünfte.

Erforderliche Unterlagen

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Es werden Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Kosten

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Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Frist

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Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Rechtsgrundlage(n)

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Formulare

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Auskünfte zu Anträgen und Formularen erteilt die zuständige Stelle.

Fachliche Freigabe

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Fachlich freigegeben am: 28.03.2013
Fachlich freigegeben durch:

Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz

Teaser

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Die Entsorgung, d.h. die Verwertung oder die Beseitigung einschließlich des

Sammelns und Beförderns von gefährlichen Abfällen, unterliegt einem

abfallrechtlichen Nachwe

Zuständige Stelle

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Voraussetzungen

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Bearbeitungsdauer

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Verfahrensablauf

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Hinweise (Besonderheiten)

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Rechtsbehelf

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