A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z

 


Unbedenklichkeitsbescheinigung für Gesundheitsberufe (Certificate of good standing) beantragen
[Nr.99018033012000 ]

Urheber

Text überspringen
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

nicht angegeben

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Volltext

Text überspringen

Wenn Sie im Ausland in einem akademischen oder nichtakademischen Gesundheitsberuf tätig werden möchten, benötigen Sie hierfür in der Regel einen Nachweis ihrer erworbenen Qualifikation (Ausbildungsnachweis). Sie benötigen zudem eine Unbedenklichkeitsbescheinigung (Certificate of good standing). Diese bestätigt, dass Sie zur uneingeschränkten Ausübung Ihres Berufes berechtigt sind. Die Bescheinigung zeigt auch, dass keine beruflichen oder disziplinarischen Maßnahmen gegen Sie getroffen oder eingeleitet wurden.

Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung erhalten Sie von der örtlich zuständigen Behörde des Bundeslandes, in dem Sie Ihren Beruf ausüben oder zuletzt ausgeübt haben.

Teaser

Text überspringen

Wenn Sie sich für eine Tätigkeit in einem akademischen oder nichtakademischen Gesundheitsberuf im Ausland interessieren, benötigen Sie eine Unbedenklichkeitsbescheinigung (Certificate of good Standing).

Verfahrensablauf

Text überspringen

Sie stellen einen Antrag auf Ausstellung der Unbedenklichkeitsbescheinigung bei der zuständigen Behörde.

Sie können den Antrag mit den Dokumenten elektronisch senden.

Die zuständige Stelle überprüft dann, ob Ihre Ausbildung der deutschen Ausbildung entspricht und ob alle weiteren Voraussetzungen zur Ausstellung der Unbedenklichkeitsbescheinigung vorliegen.

Ansprechpunkt

Text überspringen

Die Unbedenklichkeitsbescheinigung (Certificate of good standing) erteilt die durch das Bundesland bestimmte Behörde. In Niedersachsen handelt es sich dabei um der  Niedersächsischer Zweckverband zur Approbationserteilung

Voraussetzungen

Text überspringen

Erforderliche Unterlagen

Text überspringen

Kosten

Text überspringen

Es fallen zudem Gebühren für das jeweilige Gutachten an. Diese liege je nach Aufwand zwischen 150-300€ Euro.

Frist

Text überspringen

Fristen sind für Antragssteller*innen nicht vorgegeben.

Bearbeitungsdauer

Text überspringen

Die Bearbeitungsdauer variiert je nach Fall.

Rechtsgrundlage(n)

Text überspringen

Rechtsbehelf

Text überspringen

Sollten Sie gegen die Entscheidung einen Widerspruch einlegen wollen, ist die Rechtsbehelfsfrist von einem Monat nach Bekanntgabe des Bescheides zu beachten.

Hinweise (Besonderheiten)

Text überspringen

Bei fehlender Vollständigkeit der Antragsunterlagen kann sich die Bearbeitungsdauer verzögern.

Fachliche Freigabe

Text überspringen
Fachlich freigegeben am: 26.06.2024
Fachlich freigegeben durch:

Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung

Zuständige Stelle

Text überspringen

Die Unbedenklichkeitsbescheinigung (Certificate of good standing) erteilt die durch das Bundesland bestimmte Behörde. In Niedersachsen handelt es sich dabei um der  Niedersächsischer Zweckverband zur Approbationserteilung

Formulare

Text überspringen

nicht angegeben