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Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum UrsprungsportalWenn Sie im Ausland in einem akademischen oder nichtakademischen Gesundheitsberuf tätig werden möchten, benötigen Sie hierfür in der Regel einen Nachweis ihrer erworbenen Qualifikation (Ausbildungsnachweis). Sie benötigen zudem eine Unbedenklichkeitsbescheinigung (Certificate of good standing). Diese bestätigt, dass Sie zur uneingeschränkten Ausübung Ihres Berufes berechtigt sind. Die Bescheinigung zeigt auch, dass keine beruflichen oder disziplinarischen Maßnahmen gegen Sie getroffen oder eingeleitet wurden.
Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung erhalten Sie von der örtlich zuständigen Behörde des Bundeslandes, in dem Sie Ihren Beruf ausüben oder zuletzt ausgeübt haben.
Wenn Sie sich für eine Tätigkeit in einem akademischen oder nichtakademischen Gesundheitsberuf im Ausland interessieren, benötigen Sie eine Unbedenklichkeitsbescheinigung (Certificate of good Standing).
Sie stellen einen Antrag auf Ausstellung der Unbedenklichkeitsbescheinigung bei der zuständigen Behörde.
Sie können den Antrag mit den Dokumenten elektronisch senden.
Die zuständige Stelle überprüft dann, ob Ihre Ausbildung der deutschen Ausbildung entspricht und ob alle weiteren Voraussetzungen zur Ausstellung der Unbedenklichkeitsbescheinigung vorliegen.
Die Unbedenklichkeitsbescheinigung (Certificate of good standing) erteilt die durch das Bundesland bestimmte Behörde. In Niedersachsen handelt es sich dabei um der Niedersächsischer Zweckverband zur Approbationserteilung
Es fallen zudem Gebühren für das jeweilige Gutachten an. Diese liege je nach Aufwand zwischen 150-300€ Euro.
Fristen sind für Antragssteller*innen nicht vorgegeben.
Die Bearbeitungsdauer variiert je nach Fall.
Sollten Sie gegen die Entscheidung einen Widerspruch einlegen wollen, ist die Rechtsbehelfsfrist von einem Monat nach Bekanntgabe des Bescheides zu beachten.
Bei fehlender Vollständigkeit der Antragsunterlagen kann sich die Bearbeitungsdauer verzögern.
Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung
Die Unbedenklichkeitsbescheinigung (Certificate of good standing) erteilt die durch das Bundesland bestimmte Behörde. In Niedersachsen handelt es sich dabei um der Niedersächsischer Zweckverband zur Approbationserteilung
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