Wenn Sie als Person Aale zu Erwerbszwecken fangen möchten, müssen Sie sich vorher bei der zuständigen Behörde registrieren lassen. Die zuständige Behörde registriert die Personen, die Aale zu Erwerbszwecken fangen, unter einer Registriernummer im Fischereiregister. Weiterhin werden für die Aalfischerei verwendete Fischereifahrzeuge durch die zuständige Behörde registriert.
Wenn Sie Aale zu Erwerbszwecken in den niedersächsischen Binnen- oder Küstengewässern fangen möchten, müssen Sie sich bei der zuständigen Behörde als Person sowie verwendete Fischereifahrzeuge registrieren.
Bei Binnengewässern: Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) - Dezernat Binnenfischerei
Bei Küstengewässern: Staatliches Fischereiamt Bremerhaven
Vor der ersten Aalfischerei
Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
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