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Registrierung von Personen für die erwerbsmäßige Aalfischerei in niedersächsischen Gewässern
[Nr.99042030261003 ]

Urheber

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Volltext

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Wenn Sie als Person Aale zu Erwerbszwecken fangen möchten, müssen Sie sich vorher bei der zuständigen Behörde registrieren lassen. Die zuständige Behörde registriert die Personen, die Aale zu Erwerbszwecken fangen, unter einer Registriernummer im Fischereiregister. Weiterhin werden für die Aalfischerei verwendete Fischereifahrzeuge durch die zuständige Behörde registriert.

Teaser

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Wenn Sie Aale zu Erwerbszwecken in den niedersächsischen Binnen- oder Küstengewässern fangen möchten, müssen Sie sich bei der zuständigen Behörde als Person sowie verwendete Fischereifahrzeuge registrieren.

Verfahrensablauf

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Ansprechpunkt

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Bei Binnengewässern: Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) - Dezernat Binnenfischerei

Bei Küstengewässern: Staatliches Fischereiamt Bremerhaven

Erforderliche Unterlagen

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Kosten

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Frist

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Vor der ersten Aalfischerei

Rechtsgrundlage(n)

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Formulare

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Formulare vorhanden: Ja

Schriftform erforderlich: Ja

Formlose Antragsstellung möglich: Nein

Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Fachliche Freigabe

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Fachlich freigegeben am: 23.01.2024
Fachlich freigegeben durch:

Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Zuständige Stelle

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nicht angegeben

Voraussetzungen

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nicht angegeben

Bearbeitungsdauer

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nicht angegeben

Hinweise (Besonderheiten)

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nicht angegeben

Rechtsbehelf

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