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Personalausweis auf den neuesten Stand bringen lassen
[Nr.99008001011000 ]

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Ihre Daten im Personalausweis müssen immer aktuell sein.

Daten, die sich beispielsweise ändern können:

Änderungen der Daten auf dem Personalausweis, mit Ausnahme der Angaben zur Anschrift oder zur Körpergröße, führen dazu, dass Sie einen neuen Personalausweis benötigen.

Sie beantragen Ihren neuen Personalausweis bei Ihrer Personalausweisbehörde am Hauptwohnsitz. Das ist in der Regel das Bürgeramt. Der Antrag ist auch bei jedem anderen Bürgeramt möglich, wenn Sie einen wichtigen Grund darlegen können. Bitte klären Sie mit der von Ihnen gewählten Behörde vorab, unter welchen Voraussetzungen dies möglich ist. Es fällt zusätzlich ein sogenannter Unzuständigkeitszuschlag an.

Bei Adressänderungen benötigen Sie zwar keinen neuen Personalausweis, aber der Chip des Ausweises muss geändert und das Adressfeld auf der Rückseite mit der neuen Adresse überklebt werden. Das erledigen Sie auf dem Bürgeramt derjenigen Stadt oder Kommune, wo Sie Ihre neue Hauptwohnung haben. In einigen Gemeinden können Sie die Ummeldung digital beantragen (elektronische Wohnsitzanmeldung), wodurch der Gang auf das Bürgeramt überflüssig wird.

Voraussetzungen

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Die Ausweispflicht gilt für Sie, wenn Sie:

Sofern Sie einen gültigen Reisepass besitzen und alle im Reisepass enthaltenen Daten sind aktuell, ist die Beantragung eines Personalausweises freiwillig.

Für die Antragstellung außerhalb Ihres Hauptwohnsitzes gilt Folgendes:

Erforderliche Unterlagen

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Kosten

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Eine Gebührenreduzierung oder -befreiung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.



Frist

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Wenn die Daten in Ihrem Personalausweis nicht mehr aktuell sind, müssen Sie dies schnellstmöglich ändern lassen.

Bearbeitungsdauer

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Die Änderung der Anschrift auf Ihrem Personalausweis nimmt das Bürgeramt sofort vor.

Wenn Sie einen neuen Personalausweis beantragen, dauert es in der Regel mindestens 2 Wochen, bis Sie ihn im Bürgeramt abholen können.

Rechtsgrundlage(n)

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Urheber

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Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Hinweise (Besonderheiten)

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Wird Ihr Personalausweis gestohlen oder kommt der Personalausweis Ihnen abhanden, müssen Sie dies bei der Polizei oder einem Bürgeramt anzeigen. In diesem Fall wird der Online-Ausweis durch die Behörde von Amts wegen bei der Sperrhotline gemeldet und die Sperrung veranlasst.

Ansprechpunkt

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Örtliche Ausweisbehörde

Zuständige Stelle

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Örtliche Ausweisbehörde

Verfahrensablauf

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Sie müssen persönlich bei der Personalausweisbehörde vorsprechen.

Bei Anschriftsänderung: Wenden Sie sich an

Rechtsbehelf

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nicht angegeben

Formulare

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nicht angegeben