A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z

 


Adress- und Personendaten ändern lassen
[Nr.99102036011008 ]

Volltext

Text überspringen

Melderechtliche Datenänderungen (z. B. Heirat, Geburt eines Kindes) müssen weiterhin der zuständigen Gemeinde (Standesamt oder Meldebehörde) mitgeteilt werden. Diese senden die Änderungen automatisch an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt). Sofern diese Änderungen Auswirkungen auf Ihre elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) haben (z. B. Änderung der Steuerklasse oder des Kinderfreibetrags), werden sie Ihrem Arbeitgeber elektronisch zum Abruf zur Verfügung gestellt.

Bis die geänderten ELStAM bei Ihrer Gehaltsabrechnung berücksichtigt werden, können mehrere Wochen vergehen.

Ihr Arbeitgeber kann die Änderungen dann auch rückwirkend anwenden und die zwischenzeitlich vorgenommenen Gehaltsabrechnungen korrigieren.

Ansprechpunkt

Text überspringen

Die Änderungen werden von der zuständigen Gemeinde (Standesamt oder Meldebehörde) entgegengenommen und bearbeitet.

Erforderliche Unterlagen

Text überspringen

Kosten

Text überspringen

Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Frist

Text überspringen

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Rechtsgrundlage(n)

Text überspringen

Teaser

Text überspringen

Wenn sich Ihre Adress- oder Personendaten ändern, müssen Sie die geänderten Daten mitteilen.

Voraussetzungen

Text überspringen

Es gab Änderungen von Adress- oder Personendaten (z.B. Heirat, Geburt eines Kindes).

Urheber

Text überspringen
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Onlinedienste

Text überspringen

Zuständige Stelle

Text überspringen

nicht angegeben

Formulare

Text überspringen

nicht angegeben

Bearbeitungsdauer

Text überspringen

nicht angegeben

Verfahrensablauf

Text überspringen

Persönliche Änderungen wie Umzug oder Heirat müssen Sie der zuständigen Gemeinde (Standesamt / Meldebehörde) mitteilen.

Diese leitet die Daten automatisch an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) weiter.

nicht angegeben

Hinweise (Besonderheiten)

Text überspringen

nicht angegeben

Rechtsbehelf

Text überspringen

nicht angegeben