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Handwerksrolle Eintragung von Personen mit einer Ausnahmebewilligung oder Gleichwertigkeitsfeststellung
[Nr.99058007060010 ]

Urheber

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Volltext

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In der Handwerksrolle werden die Inhaber von Betrieben zulassungspflichtiger Handwerke ihres Bezirks nach Maßgabe der Anlage D Abschnitt I zur Handwerksordnung mit den betriebenen Handwerken eingetragen. Die Eintragung mit einem zulassungspflichtigen Handwerk erfordert das Vorliegen der Eintragungsvoraussetzungen gemäß §§ 7, 1 HwO.

Teaser

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Die Eintragung in die Handwerksrolle können Sie bei der für Sie zuständigen Handwerkskammer beantragen.

Verfahrensablauf

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Die Eintragung in die Handwerksrolle beantragen Sie bei der für Sie zuständigen Handwerkskammer unter Beifügung der notwendigen Unterlagen.

Zuständige Stelle

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Kammer

Voraussetzungen

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Erfüllung der Eintragungsvoraussetzungen.

Erforderliche Unterlagen

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Vollständig ausgefülltes Formular »Erklärung zur fachtechnischen Betriebsleitung«

Kosten

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Für die Eintragung in die Handwerksrolle fallen Gebühren nach dem Gebührenverzeichnis der jeweiligen Handwerkskammern an.

Frist

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Keine

Bearbeitungsdauer

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Wenn die Voraussetzungen zur Eintragung in die Handwerksrolle vorliegen, wird die Eintragung innerhalb von drei Monaten nach Eingang des Antrags einschließlich der vollständigen Unterlagen vorgenommen.

Rechtsgrundlage(n)

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Fachliche Freigabe

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Fachlich freigegeben am: 14.10.2021
Fachlich freigegeben durch:

Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft,  Arbeit, Verkehr und Digitalisierung

Onlinedienste

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Ansprechpunkt

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Kammer

Formulare

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nicht angegeben

Hinweise (Besonderheiten)

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nicht angegeben

Rechtsbehelf

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nicht angegeben