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Tierschutzbeauftragte Bestellung
[Nr.99110013061000 ]

Urheber

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Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Volltext

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Jede Einrichtung benötigt eine/n oder mehrere Tierschutzbeauftragte/n, wenn Sie

Der oder die Tierschutzbeauftragte/n müssen von Ihnen vor Aufnahme der Tätigkeit beim LAVES angezeigt werden.

Aufgaben des oder der Tierschutzbeauftragten:

Wenn in Ihrem Betrieb oder Ihrer Einrichtung auch Tierversuche durchgeführt werden, ist der oder die Tierschutzbeauftragte darüber hinaus verpflichtet

auf das unerlässliche Maß zu beschränken.

Ihre Aufgaben als Einrichtung oder der Betrieb:

Sie haben den oder die Tierschutzbeauftragte

Sie haben sicherzustellen, dass der/die Tierschutzbeauftragte sich regelmäßig in dem Bereich Tierversuche fortbildet (Themenbereiche gemäß  Anlage 1 Abschnitt 3 Nr. 1-15 TierSchVersV).

Sie haben sicherzustellen, dass der/die Tierschutzbeauftragte bei der Erfüllung der Aufgaben weisungsfrei ist und wegen der Erfüllung seiner/ihrer Aufgaben nicht benachteiligt wird. Die Stellung und die Befugnisse des/der Tierschutzbeauftragten sind durch Satzung, innerbetriebliche Anweisung oder in ähnlicher Form zu regeln. Werden mehrere Tierschutzbeauftragte bestellt, so sind ihre Aufgabenbereiche festzulegen.

Verfahrensablauf

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Die von Ihnen eingereichten Dokumente werden vom LAVES auf Vollständigkeit und Plausibilität geprüft.

Zuständige Stelle

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Die Zuständigkeit liegt in Niedersachsen beim Niedersächsischem Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit, Dezernat 33 Tierschutzdienst.

Voraussetzungen

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Erforderliche Unterlagen

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Kosten

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Anzeige Tierschutzbeauftragte/r:  Gebühren: EUR 25 - 100

Zulassung einer Ausnahme für den/die Tierschutzbeauftragte/n: Gebühren: EUR 25 - 100

Frist

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Sie müssen rechtzeitig vor Aufnahme Ihrer Tätigkeiten eine/n Tierschutzbeauftragte/n bestellen.

Rechtsgrundlage(n)

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Formulare

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Rechtsbehelf

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Gegen den Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage erhoben werden. Die Klage ist schriftlich zuständigen Verwaltungsgericht, oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichtes einzulegen. Die Klage kann auch mit qualifizierter elektronischer Signatur durch Zuleitung über das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts erhoben werden.

Hinweise (Besonderheiten)

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Führt der/die Tierschutzbeauftragte Ihrer Einrichtung selbst einen Tierversuch durch, muss für diesen Versuch ein/e anderer/andere Tierschutzbeauftragte/r tätig sein.

Fachliche Freigabe

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Fachlich freigegeben am: 02.09.2020
Fachlich freigegeben durch:

Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit.

Onlinedienste

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Teaser

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Jede Einrichtung benötigt eine/n oder mehrere Tierschutzbeauftragte/n, wenn Sie

* Tierversuche an Wirbeltieren oder Kopffüßern durchführen möchten.

* Wirbeltiere od

Ansprechpunkt

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nicht angegeben

Bearbeitungsdauer

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nicht angegeben