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Leistungen zur Prävention für Krankenversicherte beantragen
[Nr.99134021080000 ]

Urheber

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Volltext

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Sie können durch ihr Verhalten das Risiko krank zu werden vermeiden oder minimieren. Die gesetzlichen Krankenkassen bieten Leistungen an, um Sie dabei zu unterstützen. Etwa

Die Krankenkassen berücksichtigen auch die Förderung des betrieblichen Gesundheitsschutzes.

Teaser

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Versicherte können sich bei ihrer Krankenkasse erkundigen, welche Möglichkeiten der Prävention es gibt. Die Krankenkassen vermitteln qualitätsgesicherte Angebote.

Verfahrensablauf

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Erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse nach dem Verfahrensablauf. Dieser ist unterschiedlich - je nachdem, ob es sich um einen Kurs bei Ihrer Krankenkasse oder einen externen Kurs handelt.

Zuständige Stelle

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Die Zuständigkeit liegt bei den gesetzlichen Krankenkassen.

Voraussetzungen

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Die Krankenkasse kann eine Leistung zur verhaltensbezogenen Prävention erbringen, wenn diese von einer Krankenkasse oder von einem mit der Wahrnehmung dieser Aufgabe beauftragten Dritten in ihrem Namen zertifiziert, also qualitätsgeprüft ist. Weitere Auskünfte erteilt Ihre Krankenkasse.

Kosten

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Die Höhe der Kosten kann Ihnen die Kursanbieterin oder der Kursanbieter sowie Ihre Krankenkasse mitteilen.

Frist

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Es müssen keine Fristen beachtet werden.

Rechtsgrundlage(n)

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Rechtsbehelf

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Gegen einen ablehnenden Bescheid Ihrer Krankenkasse kann ggf. Widerspruch erhoben werden.

Fachliche Freigabe

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Fachlich freigegeben am: 09.07.2020
Fachlich freigegeben durch:

Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

Ansprechpunkt

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Die Zuständigkeit liegt bei den gesetzlichen Krankenkassen.

Formulare

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Erforderliche Unterlagen

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Bearbeitungsdauer

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Hinweise (Besonderheiten)

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