Für die Teilnahme an einem Lehrgang zur Vermittlung der Fachkunde für den Umgang und Erwerb mit explosionsgefährlichen Stoffen nach dem Sprengstoffgesetz (SprengG) benötigen Sie eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Stelle.
Die Zuständigkeit liegt bei den Gewerbeaufsichtsämtern Niedersachsen.
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Es sind ggf. Fristen zu beachten. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
Für die Teilnahme an einem Lehrgang zur Vermittlung der Fachkunde für den
Umgang und Erwerb mit explosionsgefährlichen Stoffen nach dem Sprengstoffgesetz
(SprengG) benö
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