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Umgang mit Sprengstoff Unbedenklichkeitsbescheinigung Erteilung
[Nr.99089058012000 ]

Urheber

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Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Volltext

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Für die Teilnahme an einem Lehrgang zur Vermittlung der Fachkunde für den Umgang und Erwerb mit explosionsgefährlichen Stoffen nach dem Sprengstoffgesetz (SprengG) benötigen Sie eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Stelle.

Ansprechpunkt

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Die Zuständigkeit liegt bei den Gewerbeaufsichtsämtern Niedersachsen.

Erforderliche Unterlagen

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Kosten

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Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Frist

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Es sind ggf. Fristen zu beachten. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Rechtsgrundlage(n)

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Formulare

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Fachliche Freigabe

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Fachlich freigegeben am: 13.05.2020
Fachlich freigegeben durch:

Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

Teaser

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Für die Teilnahme an einem Lehrgang zur Vermittlung der Fachkunde für den

Umgang und Erwerb mit explosionsgefährlichen Stoffen nach dem Sprengstoffgesetz

(SprengG) benö

Zuständige Stelle

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Voraussetzungen

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Bearbeitungsdauer

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Verfahrensablauf

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Hinweise (Besonderheiten)

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Rechtsbehelf

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nicht angegeben