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Kraftfahrzeugkennzeichen Ersatz wegen Diebstahl
[Nr.99036009036001 ]

Urheber

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Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Volltext

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Bei Diebstahl von Kennzeichenschildern ist eine Umkennzeichnung notwendig. Melden Sie den Diebstahl auf jeden Fall der Polizei.

Verfahrensablauf

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Der Antrag ist im Regelfall formlos persönlich oder durch eine schriftlich bevollmächtigte Person zu stellen.

Ansprechpunkt

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Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und bei der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Wohnsitz haben.

Dabei ist die Hauptwohnung entsprechend dem Personalausweis entscheidend. Bei juristischen Personen ist es der Sitz der Hauptniederlassung oder der Sitz der Zweigniederlassung.

Erforderliche Unterlagen

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bei Erledigung durch Dritte zusätzlich:

Kosten

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Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Frist

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Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Rechtsgrundlage(n)

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Fachliche Freigabe

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Fachlich freigegeben am: 18.03.2014
Fachlich freigegeben durch:

AG Kommunenredaktion

Teaser

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Bei Diebstahl von Kennzeichenschildern ist eine Umkennzeichnung notwendig. Melden Sie den Diebstahl auf jeden Fall der Polizei.

Zuständige Stelle

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nicht angegeben

Voraussetzungen

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nicht angegeben

Formulare

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nicht angegeben

Bearbeitungsdauer

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nicht angegeben

Hinweise (Besonderheiten)

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nicht angegeben

Rechtsbehelf

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nicht angegeben