A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z

 


Pfandverwertungsfrist im Pfandleihgewerbe
[Nr.99050093020000 ]

Volltext

Text überspringen

Auf Antrag des Pfandleihers bei der zuständigen Stelle kann bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, die Frist verlängert werden.

Die Frist wird so lange verlängert, wie der wichtige Grund voraussichtlich besteht. Bei Verhinderung durch eine gerichtliche oder behördliche Maßnahme ist die Frist bis zu der auf die Aufhebung der Maßnahme folgenden Verwertung anderer Pfänder zu verlängern.

Voraussetzungen

Text überspringen

Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn:

Erforderliche Unterlagen

Text überspringen

Frist

Text überspringen

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Rechtsgrundlage(n)

Text überspringen

Urheber

Text überspringen
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Fachliche Freigabe

Text überspringen
Fachlich freigegeben am: 13.09.2018
Fachlich freigegeben durch:

Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr

Onlinedienste

Text überspringen

Zuständige Stelle

Text überspringen

Die örtliche Gewerbebehörde

Teaser

Text überspringen

Auf Antrag des Pfandleihers bei der zuständigen Stelle kann bei Vorliegen eines

wichtigen Grundes, die Frist verlängert werden.

Die Frist wird so lange verlängert, wie

Ansprechpunkt

Text überspringen

nicht angegeben

Formulare

Text überspringen

nicht angegeben

Kosten

Text überspringen

nicht angegeben

Bearbeitungsdauer

Text überspringen

nicht angegeben

Verfahrensablauf

Text überspringen

nicht angegeben

Hinweise (Besonderheiten)

Text überspringen

nicht angegeben

Rechtsbehelf

Text überspringen

nicht angegeben