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Sachkundeprüfung zum Vermittlen und Beraten von Versicherungen Bescheinigung
[Nr.99050059022000 ]

Volltext

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Nach erfolgreichem Ablegen einer Prüfung zum Nachweis der erforderlichen Sachkunde von Versicherungsvermittlerinnen/Versicherungsvermittlern und Versicherungsberaterinnen/Versicherungsberatern vor der zuständigen Stelle, stellt diese anschließend eine Bescheinigung aus.

Verfahrensablauf

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Die Sachkundeprüfung besteht aus einem schriftlichen und einem praktischen Prüfungsteil.

Der schriftliche Prüfungsteil erstreckt sich insbesondere auf die Sachgebiete:

Für den praktischen Prüfungsteil kann die Prüfungsteilnehmerin/der Prüfungsteilnehmer zwischen den beiden folgenden Sachgebieten wählen:

Ansprechpunkt

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Die Zuständigkeit liegt bei der Industrie- und Handelskammer (IHK).

Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.

Erforderliche Unterlagen

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Kosten

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Es fallen Gebühren nach der Gebührensatzung der zuständigen Stelle an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Frist

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Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Rechtsgrundlage(n)

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Urheber

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Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Fachliche Freigabe

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Fachlich freigegeben am: 13.09.2018
Fachlich freigegeben durch:

Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr

Zuständige Stelle

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Die Zuständigkeit liegt bei der Industrie- und Handelskammer (IHK).

Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.

Teaser

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Nach erfolgreichem Ablegen einer Prüfung zum Nachweis der erforderlichen

Sachkunde von Versicherungsvermittlerinnen/Versicherungsvermittlern und

Versicherungsberaterinn

Voraussetzungen

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Formulare

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nicht angegeben

Bearbeitungsdauer

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nicht angegeben

Hinweise (Besonderheiten)

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nicht angegeben

Rechtsbehelf

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nicht angegeben