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Fernlehrgänge Mitteilung von wesentlichen Änderungen
[Nr.99131020000003 ]

Volltext

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Wesentliche Änderungen der tatsächlichen Umstände, die für die Zulassung von Fernlehrgängen maßgebend sind, hat die Veranstalterin/der Veranstalter unverzüglich der zuständigen Stelle mitzuteilen.

Ansprechpunkt

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Die Zuständigkeit liegt bei der Staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU).

Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.

Erforderliche Unterlagen

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Es werden keine Unterlagen benötigt.

Kosten

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Es fallen keine Gebühren an.

Frist

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Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Rechtsgrundlage(n)

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Urheber

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Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Fachliche Freigabe

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Fachlich freigegeben am: 13.09.2018
Fachlich freigegeben durch:

Niedersächsisches Kultusministerium

Zuständige Stelle

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Die Zuständigkeit liegt bei der Staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU).

Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.

Teaser

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Wesentliche Änderungen der tatsächlichen Umstände, die für die Zulassung von

Fernlehrgängen maßgebend sind, hat die Veranstalterin/der Veranstalter

unverzüglich der zus

Voraussetzungen

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Formulare

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Bearbeitungsdauer

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Verfahrensablauf

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Hinweise (Besonderheiten)

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Rechtsbehelf

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