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Sachverständige Personen für den Bereich der Gashochdruckleitungsverordnung Anerkennung
[Nr.99147007016000 ]

Volltext

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Sachverständige für den Bereich der Gashochdruckleitungsverordnung (GasHDrLtgV) sind Personen, die von der zuständigen Stelle für die Überprüfung der technischen Sicherheit von Gashochdruckleitungen auf Grund eines schriftlichen Antrags nach dieser Verordnung anerkannt worden sind.

Ansprechpunkt

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Die Zuständigkeit liegt beim Niedersächsischen Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG).

Voraussetzungen

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Erforderliche Unterlagen

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Es werden Nachweise benötigt über:

Kosten

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Es fallen Gebühren nach Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen (AllGO) entsprechend Nr. 35 an.



Frist

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Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Bearbeitungsdauer

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§ 11 Abs. 2 GasHDrLtgV i.V.m. § 42 a Abs. 2 VwVfG





Rechtsgrundlage(n)

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Urheber

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Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Fachliche Freigabe

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Fachlich freigegeben am: 12.07.2021
Fachlich freigegeben durch:

Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz

Onlinedienste

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Teaser

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Sachverständige für den Bereich der Gashochdruckleitungsverordnung (GasHDrLtgV)

sind Personen, die von der zuständigen Stelle für die Überprüfung der

technischen Sicher

Zuständige Stelle

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nicht angegeben

Formulare

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nicht angegeben

Verfahrensablauf

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nicht angegeben

Hinweise (Besonderheiten)

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nicht angegeben

Rechtsbehelf

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nicht angegeben