A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z

 


Werkstattkarte wegen Beschädigung oder Fehlfunktion ersetzen
[Nr.99108057036002 ]

Urheber

Text überspringen
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

nicht angegeben

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Volltext

Text überspringen

Wird eine Werkstattkarte beschädigt oder ist auf Grund einer Fehlfunktion nicht mehr nutzbar, so ist eine Ersatzkarte bei der zuständigen Stelle zu beantragen.

Ansprechpunkt

Text überspringen

Die Zuständigkeit liegt beim Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt.

Erforderliche Unterlagen

Text überspringen

Bei Antrag auf Ersatz der Werkstattkarte wegen Beschädigung oder Fehlfunktion ist die nicht mehr nutzbare Karte der zuständigen Stelle zurückzugeben.

Kosten

Text überspringen

Es fallen Gebühren an. 



Frist

Text überspringen

Dem Antragsteller wird binnen 5 Werktagen, gerechnet ab dem Vorliegen der vollständigen Antragsunterlagen, eine neue Werkstattkarte ausgehändigt.

Rechtsgrundlage(n)

Text überspringen

Fachliche Freigabe

Text überspringen
Fachlich freigegeben am: 12.01.2012
Fachlich freigegeben durch:

Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

Zuständige Stelle

Text überspringen

Die Zuständigkeit liegt beim Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt.

Teaser

Text überspringen

Sie können sich die Werkstattkarte ersetzen lassen, wenn sie nicht mehr funktionsfähig ist.

Voraussetzungen

Text überspringen

Ihr Unternehmen ist

Antragsberechtigt sind

Formulare

Text überspringen

Nicht angegeben

Verfahrensablauf

Text überspringen

Nicht angegeben

Hinweise (Besonderheiten)

Text überspringen

Nicht angegeben

Rechtsbehelf

Text überspringen

Nicht angegeben

Bearbeitungsdauer

Text überspringen

Nicht angegeben