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Unternehmenskarte: Ersatz - wegen Beschädigung oder Fehlfunktion
[Nr.99108056036002 ]

Urheber

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Volltext

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Wird eine Unternehmenskarte beschädigt oder ist aufgrund einer Fehlfunktion nicht mehr nutzbar, so ist eine Ersatzkarte bei der zuständigen Stelle zu beantragen.

Ansprechpunkt

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Die Zuständigkeit liegt beim staatlichen Gewerbeaufsichtsamt.

Erforderliche Unterlagen

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Bei Antrag auf Ersatz der Unternehmenskarte wegen Beschädigung oder Fehlfunktion ist die nicht mehr nutzbare Karte der zuständigen Stelle zurückzugeben.

Kosten

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Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.



Frist

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Es müssen Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Rechtsgrundlage(n)

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Formulare

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Der Antrag ist durch den Unternehmer/die Unternehmerin, eine/n Vertretungsbefugte/n oder eine bevollmächtigte Person persönlich zu stellen.

Fachliche Freigabe

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Fachlich freigegeben am: 09.01.2012
Fachlich freigegeben durch:

Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

Teaser

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Wird eine Unternehmenskarte beschädigt oder ist aufgrund einer Fehlfunktion nicht mehr nutzbar, so ist eine Ersatzkarte bei der zuständigen Stelle zu beantragen.

Zuständige Stelle

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nicht angegeben

Voraussetzungen

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Bearbeitungsdauer

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nicht angegeben

Verfahrensablauf

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nicht angegeben

Hinweise (Besonderheiten)

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nicht angegeben

Rechtsbehelf

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nicht angegeben