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Markscheiderin/Markscheider Anerkennung
[Nr.99018007016000 ]

Volltext

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Wer als Markscheiderin oder Markscheider tätig werden möchten, muss sich von der zuständigen Stelle anerkennen lassen.

Verfahrensablauf

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Die Bearbeitung des Antrags dauert nach Eingang der vollständigen Unterlagen maximal drei Monate. Die antragstellende Person erhält eine Anerkennungsurkunde und wird in das öffentliche Verzeichnis der anerkannten Markscheiderinnen Markscheider eingetragen.

Wer in einem anderen Bundesland als Markscheiderin oder Markscheider anerkannt ist, gilt in Niedersachen als anerkannt.

Ansprechpunkt

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Die Zuständigkeit liegt beim Niedersächsischen Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie.

Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.

Voraussetzungen

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Erforderliche Unterlagen

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Kosten

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Die Höhe der Gebühren ergibt sich - gemäß Anlage zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen Nr. 15.3 -  je nach Zeitaufwand. Es fallen jedoch mindestens 87,00 EUR und höchstens 225,00 EUR an.



Frist

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Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Bearbeitungsdauer

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Rechtsgrundlage(n)

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Formulare

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Der Antrag kann formlos bei der zuständigen Stelle zusammen mit den notwendigen Unterlagen eingereicht werden.

Urheber

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Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Fachliche Freigabe

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Fachlich freigegeben am: 12.07.2021
Fachlich freigegeben durch:

Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung

Onlinedienste

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Teaser

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Wer als Markscheiderin oder Markscheider tätig werden möchten, muss sich von der zuständigen Stelle anerkennen lassen.

Zuständige Stelle

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Die Zuständigkeit liegt beim Niedersächsischen Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie.

Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.

Rechtsbehelf

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nicht angegeben

Hinweise (Besonderheiten)

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nicht angegeben