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Personalausweis Änderung wegen Adressänderung
[Nr.99008001011001 ]

Volltext

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Wenn sich die auf dem Personalausweis vermerkte Adresse geändert hat, weil der Inhaber/die Inhaberin umgezogen ist, muss er oder sie nicht nur innerhalb von zwei Wochen den neuen Wohnsitz anmelden , sondern auch die Adressangaben im Personalausweis ändern lassen.

Ansprechpunkt

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Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in die der Inhaber/die Inhaberin des Personalausweises gezogen ist.

Erforderliche Unterlagen

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Kosten

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Es fallen keine Gebühren an.

Rechtsgrundlage(n)

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Formulare

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Bei der Änderung der Anschrift durch den Personalausweisinhaber kann sich dieser durch eine bevollmächtigte Person vertreten lassen.

Hinweise (Besonderheiten)

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Die neue Wohnadresse wird durch die zuständige Stelle auf dem elektronischen Chip gespeichert. Daneben wird ein Adressaufkleber auf der Rückseite des Personalausweises angebracht, gesiegelt und mit einer transparenten Schutzfolie versehen. Die neue Adresse ist dann sowohl sichtbar auf dem Dokument als auch auf dem elektronischen Chip geändert.

Urheber

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Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Bearbeitungsdauer

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Teaser

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Wenn sich Ihre Adresse geändert hat, müssen Sie Ihre neue Adresse auf Ihrem Personalausweis eintragen lassen. 

Zuständige Stelle

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Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in die der Inhaber/die Inhaberin des Personalausweises gezogen ist.

Voraussetzungen

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1. Bei persönlicher Vorsprache:

Sie haben sich bei der zuständigen Meldebehörde bereits angemeldet.
Veranlassen kann die Anschriftenänderung die Dokumenteninhaberin bzw. der Dokumenteninhaber persönlich oder eine mit entsprechender Vertretungsvollmacht ausgestattete Person.

2. Bei elektronischer Änderung:

Sie veranlassen die Änderungen im Zuge der elektronischen Wohnsitzanmeldung.

Rechtsbehelf

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Frist

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nicht angegeben

Verfahrensablauf

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nicht angegeben