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Handwerkskammer - Mitgliedsbestätigung
[Nr.99058022012000 ]

Urheber

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Volltext

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Wenn Sie als Unternehmer im Handwerk öffentliche Aufträge erhalten möchten, müssen Sie eine aktuelle Mitgliedsbestätigung der Handwerkskammer vorweisen. Diese wird Ihnen auf Antrag ausgestellt.

Ansprechpunkt

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Wenden Sie sich an die zuständige Handwerkskammer.

Fachliche Freigabe

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Fachlich freigegeben am: 07.07.2010
Fachlich freigegeben durch:

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Teaser

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Eine Mitgliedsbestätigung benötigt, wer als Unternehmer/in im Handwerk öffentliche Aufträge erhalten möchte.

Zuständige Stelle

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Wenden Sie sich an die zuständige Handwerkskammer.

Voraussetzungen

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Formulare

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Erforderliche Unterlagen

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Kosten

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Frist

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Bearbeitungsdauer

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Verfahrensablauf

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Hinweise (Besonderheiten)

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Rechtsgrundlage(n)

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Rechtsbehelf

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